Oberhausen. . Ab 1. Januar verschärfen sich die Bestimmungen in der Umweltzone.

An vielen Stellen im Ruhrgebiet sind die Feinstaubwerte auch in diesem Jahr wieder überschritten worden.

Erlaubt sind 35 Tage (beim Tagesgrenzwert) mit über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. In Oberhausen an der Mülheimer Straße wurde dieser Wert bei den bisherigen, vorläufigen Messwerten für das Jahr 2012 bereits an 44 Tagen überschritten. Um für alle von Verkehrsemissionen betroffenen Anwohner zu einer Verbesserung der Situation zu kommen, gelten ab dem 1. Januar 2013 verschärfte Regelungen.

Was ändert sich zum Jahresbeginn?

Fahrzeuge mit einer roten Plakette (Schadstoffklasse 2) dürfen nicht mehr in die Umweltzone Ruhrgebiet einfahren. Diese Regelung gilt auch für die Bereiche der Umweltzone in Oberhausen und soll im Stadtgebiet zu einer Entlastung führen.

Anderthalb Jahre später, zum 1. Juli 2014, werden dann auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse 3 (gelbe Plakette) nicht mehr in die Umweltzone Ruhrgebiet einfahren dürfen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Fahrzeuge mit der grünen Plakette zufahrtsberechtigt.

Wen trifft die Verschärfung?

Das ist ganz unterschiedlich. Betroffen sind beispielsweise die Halter von gut gepflegten älteren „Garagenwagen“, die ihre Autos nicht mehr umrüsten können. Aber auch Eigentümer von jüngeren Fahrzeugen, für die es keine Nachrüstungen gibt.

Gibt es Ausnahmen?

An Ausnahmegenehmigungen ist gedacht worden. Bislang sind um die 65 Anträge beim Bereich Bürgerservice, Öffentliche Ordnung gestellt worden. So gilt etwa die Fuhrparkregelung für Unternehmen mit zwei oder mehr Nutzfahrzeugen. Die Regelung besagt, dass ein Nutzfahrzeug mit einer roten Plakette weiter in die Umweltzone einfahren darf, wenn ein „Ausgleichsfahrzeug“ mit einer gelben oder grünen Plakette auf den Halter angemeldet ist.

Für Wohnmobilbesitzer kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn eine Nachrüstung mehr als 4500 Euro kosten würde und das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den Halter zugelassen wurde. Die Ausnahmegenehmigung gilt allerdings nur für die Fahrt vom Wohnort zur nächsten Autobahnauffahrt. Weitere Ausnahmen sind bei wirtschaftlichen oder sozialen Härtefällen möglich.

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen die Einfahrtsbestimmungen sind übrigens kein Kavaliersdelikt: Sie kosten derzeit 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg wird fällig.