Oberhausen. . Das Landesumweltamt hält Aufstellungsort des Containers an der Mülheimer Straße für einwandfrei.

Den Messcontainer für gesundheitsschädliche Feinstäube an der Mülheimer Straße wird das zuständige Landesumweltamt nach eigener Aussage nicht weiter von der Fahrbahn und Auspuffgasen entfernt aufstellen lassen.

„Der Messcontainer bleibt in der Parkbucht und wird nicht auf den Bürgersteig gerückt“, sagt Umweltamtssprecher Peter Schütz. Die WAZ hatte festgestellt, dass die Mess-Sonden von der Mitte der ersten Fahrspur nur 3,10 Meter entfernt sind – im Gegensatz zu Angaben in der deutschen Richtlinie 39. BlmSchV, in der von einem Vier-Meter-Mindestabstand die Rede ist.

Aufgrund des WAZ-Berichts hätten die Fachleute des Landesumweltamtes die Anlagen zur insgesamt über 40 Seiten umfassenden BlmSchV genau durchforstet, erzählt Schütz.

Regelmäßige Stichproben

Dabei sei festgestellt worden: Die Vier-Meter-Grenze sei zwar in Anlage 16 tatsächlich geregelt, doch gelte diese nur für Probe-Entnahmestellen, die Arsen, Kadmium, Nickel und Benzopyren messen, nicht jedoch für Feinstaub.

Für Feinstaub gilt die Anlage 3 – und diese beinhaltet zwar Abstandsgebote von verkehrsreichen Kreuzungen (25 Meter) und vom Erdboden (1,5 Meter bis 4 Meter), aber nicht von der nächsten Fahrspur. Es heißt hier nur unkonkret: „Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.“ Schütz gab zudem an, dass die EU den Standort der Messcontainer im Ruhrgebiet regelmäßig stichprobenhaft kontrolliere – und nichts Falsches festgestellt habe.