Oberhausen. Stadt muss den Platzbedarf für integrativen Unterricht ermitteln und schaffen.

Das NRW-Schulministerium hat die Reißleine gezogen, und auch die Kollegien an den sieben Oberhausener Förderschulen atmen vorerst auf: Das Gesetz, wonach es einen Rechtsanspruch auf einen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern geben soll, ist wie berichtet verschoben worden.

Die schrittweise Inklusion tritt damit nicht wie geplant schon nach den Sommerferien 2013 in Kraft, sondern erst zum Schuljahr 2014/2015. Dann soll der Elternwille darüber entscheiden, ob ein lernbehindertes Kind oder eines mit einem anderen besonderen Förderbedarf an einer Regelschule oder einer Förderschule eingeschult wird.

Proteste von Eltern, Lehrern und Kommunen haben offenbar Wirkung gezeigt. So sagt auch Klaus Häuser, Leiter der Oberhausener Herderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: „Alle Förderschulen befürworten die Inklusion, wenn sie nicht zu Lasten der Schüler geht.“ Ob ein gemeinsamer Unterricht funktioniere, hänge mit davon ab, wie viel Geld künftig in Ausstattung (Gebäude) und Personal investiert werde.

Drei haben eine Ausnahmegenehmigung

„Bei den meisten jetzt vorhandenen Regelschulen wird die Inklusion so nicht funktionieren“, sagt Häuser. Deswegen sei es sinnvoll, einige Förderschulen zu erhalten. Seiner Meinung nach gebe es Schüler, die so großen Förderbedarf hätten, dass sie in einer Regelschule nicht gut aufgehoben sind. „Es gibt auch Eltern, die möchten ihre Kinder lieber in einer Förderschule sehen.“

„Niemand weiß, wie sich die Eltern entscheiden“, sagt der Oberhausener Schuldezernent Reinhard Frind zur Variable Elternwunsch. Sollte das Gesetz zur schrittweisen Inklusion dann im übernächsten Schuljahr in Kraft treten, muss die Stadt vorher eine Elternbefragung durchführen, um den inklusiven Platzbedarf in Oberhausen zu ermitteln.

Eine Tendenz zeichnet sich aber ab: Schon jetzt bestehen drei der sieben Förderschulen in Oberhausen nur noch mit Ausnahmegenehmigung des NRW-Schulministeriums: Fröbel-, Herder- und Stötznerschule (alle Förderschwerpunkt Lernen) haben die vorgeschriebene Mindestzahl von 144 Schülern bereits unterschritten, befristet bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 dürfen sie weiterlaufen. „Unabhängig davon, ob das Inklusions-Gesetz in Kraft tritt, kann das Ministerium die Ausnahmegenehmigung verlängern oder auch nicht“, sagt Reinhard Frind.

Keine Förderschule wird von heute auf morgen geschlossen

Derzeit gibt es inklusiven bzw. integrativen Unterricht an fünf Grundschulen in Oberhausen sowie in der Sekundarstufe I an der Gesamtschule Osterfeld, der Anne-Frank-Real- und der Albert-Schweitzer-Hauptschule.

Jeweils fünf Kinder sind in den Jahrgängen eins bis vier an den fünf Grundschulen, die Albert-Schweitzer-Schule hat zehn Plätze, GSO und Anne-Frank sind in diesem Schuljahr mit jeweils fünf Schülern in Klasse fünf gestartet. Perspektivisch sollen wenigstens zehn Grundschulen integrativen Unterricht anbieten, das Elsa-Brändström-Gymnasium hat ab Sommer 2013 eine integrative Klasse.

Wenn eine der sieben Förderschulen in Oberhausen geschlossen würde, dann liefe diese Schule über mindestens fünf Jahre aus. Förderschwerpunkte sind: „Lernen“, „Geistige Entwicklung“, „Sprache“, „Emotionale/soziale Entwicklung“, „Hören/Sehen“, „körperliche/motorische Entwicklung“.