Oberhausen. . Immer öfter werben Hilfsorganisationen mit Infoständen um Spenden. Die zum Teil angeheuerten Mitarbeiter verhalten sich manchmal aggressiv, denn sie verdienen ihr Geld unter anderem durch Provisionen pro Abschluss.

Ihre Namen sind „Save the Children“ oder „World Vision“ – Hilfsorganisationen mit wohltätigen Zielen. Doch um diese Ziele zu erreichen, brauchen sie Geld. Und das läuft tagtäglich über deutsche Straßen. Deshalb sieht man auch in Oberhausen immer wieder Stände von Hilfsorganisationen, an denen um neue Spenden geworben wird. Was viele nicht wissen: Wie seriös die Organisationen sind, die da um Spenden werben, prüft die Stadt nicht. Denn im Rahmen der Standgenehmigung kontrolliert die zuständige Straßenbaubehörde vor allem, ob der Infostand der Werber ein Hindernis für Passanten oder den Straßenverkehr sein könnte.

Die Nachfrage nach Infoständen steigt. Genehmigte die Stadt 2011 nur insgesamt 40 Infostände von Parteien, Hilfsorganisationen und Firmen, so waren es Anfang September dieses Jahres schon 49.

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Mögen die Ziele der Hilfsorganisationen wohltätig sein, die Methoden ihrer Werber sind es nicht immer. Denn die zumeist jungen Menschen, die an Infoständen um die Aufmerksamkeit von Passanten buhlen, sind meistens nicht einmal Mitglied der jeweiligen Hilfsorganisation.

Ruppige Methoden

Sie arbeiten im Dienst sogenannter Dialog-Agenturen. Diese Agenturen organisieren Werber für verschiedene Hilfsorganisationen und verschicken diese dann für Blöcke von mehreren Wochen durch ganz Deutschland. In dieser Zeit arbeiten sie heute für die eine, morgen vielleicht schon für eine ganz andere Hilfsorganisation. Und das mit zum Teil ruppigen Methoden. Nicht selten stellen sie sich den potenziellen Spendern sogar in den Weg, um ihnen ein Spenden-Abo aufzuschwatzen. Mitverantwortlich für diese aggressiven Methoden dürfte auch die Bezahlung der Werber sein, denn oft werden die Mitarbeiter von Dialog-Agenturen zusätzlich zu ihrem Grundverdienst pro Abschluss bezahlt. Wer aggressiver vorgeht, verdient also wahrscheinlich auch mehr Geld.

Belästigung ist verboten

Dabei sind den Werbemethoden klare Grenzen gesetzt. In einer Stellungnahme aus dem Rathaus heißt es etwa: „Eine aggressive Informationsveranstaltung, die zu Belästigung der Passanten und Anlieger führt“, sei nicht erlaubt. Die „Interessen der einzelnen Bürger – etwa an einem störungsfreien Einkauf in der Fußgängerzone – oder auch von Anliegern (z.B. Gewerbetreibende)“ müssten gewahrt bleiben. Leider halten sich die Werber nicht immer an diese Vorgabe.