Oberhausen. . Obwohl Schönheitsoperationen bei Minderjährigen sehr umstritten sind, gibt es in Deutschland bisher keine eindeutige gesetzliche Regelung. Dr. Roman Lisovets - plastischer Chirurg an der Helios Klinik in Oberhausen - verrät, warum er Kinder und Jugendliche nur in Ausnahmefällen operiert.

Die CDU/CSU-Fraktion wollte Schönheits-OP bei Minderjährigen verbieten lassen. Dr. Roman Lisovets schildert die aktuelle Situation: „Wenn eine 16-Jährige sich die Brüste vergrößern lassen möchte, findet sie jemanden, der das macht.“

Nur leider sei das dann wohl kein ausgebildeter plastischer Chirurg. Im Gegensatz zu Spanien, Österreich und Frankreich seien die so genannten Schönheitsoperationen in Deutschland bislang gesetzlich nicht geregelt. „In diesem Punkt sieht die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen ebenfalls einen dringenden Handlungsbedarf“, bestätigt Lisovets (leitender Arzt des Zentrums für Ästhetische und Plastische Chirurgie der Helios St. Elisabeth Klinik Oberhausen). Denn noch dürfe diese Eingriffe praktisch jeder durchführen. „Also zum Beispiel auch ein Zahnarzt oder Orthopäde.“

Grenzen zur medizinischen Notwendigkeit oft fließend

Alle nicht medizinisch notwendigen ästhetischen Operationen bei Minderjährigen zu verbieten, halte die Gesellschaft dennoch für wenig sinnvoll. „Zumal die Grenze zwischen medizinisch notwendig und nicht notwendig oft fließend ist.“ Er selbst führe in der Helios Klinik Oberhausen jährlich rund 400 Eingriffe durch. Davon mache die ästhetische Chirurgie rund 20 Prozent aus. Lisovets betont: „Der Anteil der Operationen bei Minderjährigen liegt dabei in unserem Haus bei unter einem Prozent.“

Bei wiederum 90 Prozent davon handele es sich um ein Ohrenanlegen. „Wenn Kinder abstehende Ohren haben, übernehmen die Kassen diese Korrektur bis etwa zum sechsten Lebensjahr, damit sie nach der Einschulung nicht gehänselt werden“, erläutert der Experte. Wer sich erst als Jugendlicher für diesen Eingriff entscheide, müsse das aus der eigenen Tasche bezahlen.

Brustkorrekturen bei Minderjährigen nur in wenigen Fällen

In den übrigen Fällen greife er etwa für Nasenkorrekturen zum Skalpell. Und ja, er führe auch Brustkorrekturen bei Minderjährigen durch. Aber nur, wenn die Jugendlichen eine erhebliche psychische Belastung nachwiesen: „Zum Beispiel, wenn die Brust so gut wie gar nicht ausgeprägt ist oder wenn sie im Gegenteil sehr groß ausfällt, sogar Rückenprobleme bereits eine Rolle spielen.“ Aber es gebe auch Fälle, in denen eine Brust kleiner und eine größer sei. „Die Kasse übernimmt diese Korrektur nur bei sehr großen Unterschieden.“

Nicht eine Minderjährige aber sei bislang zu ihm gekommen, die sich etwa größere Brüste zum Abitur gewünscht hätte. „Wenn eine 16-Jährige mit normaler Oberweite zu uns kommt und Implantate haben will, werde ich hellhörig“, versichert der Chirurg. Denn: „Da könnte eine ernsthafte psychische Störung hinterstecken.“

Schönheits-OPs plastischen Chirurgen vorbehalten

Zwei Gespräche in einem Abstand von einer Woche führt Lisovets mit seinen Patienten gewöhnlich. Bei Jugendlichen spätestens das zweite Gespräch stets in Anwesenheit der Eltern. „Mir ist es wichtig, dass die jungen Leute begreifen, dass eine Operation immer eine Operation bleibt – also Wundheilungsstörungen oder andere Folgen nach sich ziehen kann.“ Worüber sich die meisten nicht im Klaren seien: Die Krankenkassen beteiligten die Patienten bei Folgeschäden zumindest anteilig an den Kosten. „Da könnten schlimmstenfalls ein paar tausend Euro zusammenkommen“, schätzt Lisovets.

Und dennoch plädiert der Mediziner dafür, das seelische Leid der Betroffenen ernst zu nehmen. „Eine OP, von der ich nicht überzeugt bin, lehne ich sowieso ab.“

Um sicherzustellen, dass Minderjährige an die richtigen Ärzte geraten, rät Lisovets, Schönheitsoperationen ausschließlich von einem plastischen Chirurgen durchführen zu lassen. Denn wer sich plastischer Chirurg nennen möchte, benötigt eine mehrjährige zusätzliche Facharztausbildung.