Oberhausen. . Ein 57-Jähriger Oberhausener missbrauchte seinen 5-jährigen Nachbarsjungen und sammelte offenbar Kinderpornos. Das Amtsgericht verhängte eine Bewährungsstrafe, und der Täter lebt weiterhin in seiner bisherigen Wohnung. Die Anwohner fürchten jetzt eine Eskalation.
Der 57-Jährige hatte sich beim Spielen im Garten über den Fünfjährigen hergemacht. Er küsste ihn im Intimbereich und auf den Mund. Als die Polizei später die Wohnung des arbeitslosen IT-Systemelektronikers durchsuchte, fand sie Kinderpornos auf seinen Computern. „Ich bereue es zutiefst“, sagte der Angeklagte nach mehrmaliger Aufforderung und großem Zögern. „Es wird nie wieder vorkommen.“
Die Entschuldigung nahmen ihm Richter Marc Voosen und die Schöffen nur zum Teil ab. Der Opfer-Vater, der als Nebenkläger auftrat, rief mit Tränen in den Augen in den Saal: „Das akzeptieren wir nicht.“ Die Richter gingen dann in ihrem Urteil sogar über die Strafe hinaus, die von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt. Der 57-Jährige muss 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Was aber für den bisher nicht Vorbestraften wichtig ist: Er bleibt ein freier Mann.
Nachbarn fürchten um Sicherheit ihrer Kinder
Und das ist jetzt die größte Sorge der Nachbarn. Einige verfolgten aufgeregt die Verhandlung. Schon seit der Tat im vergangenen Sommer sind sie in Aufruhr, fürchten um die Sicherheit ihrer Kinder, wollen nicht glauben, dass es wirklich ein Einzelfall war. „Der kann jetzt weiter da sitzen und unsere Kinder beobachten, wenn sie nackig im Planschbecken spielen.“
Auch der Zeuge, der den Missbrauch beobachtet hatte und damit den Fall vor Gericht brachte, richtete einen eindringlichen Appell ans Gericht: „Ich habe eine Bitte: Er soll seine Wohnung wechseln.“
"Früher oder später wird das hier eskalieren."
Ein weiterer Nachbar gestern zur WAZ Mediengruppe: „Früher oder später wird das hier eskalieren. Seit das passiert ist, erleben wir hier nur Terror.“ Es gebe Drohungen von beiden Seiten. In dem Viertel zwischen Alstaden und Alt-Oberhausen sei nur noch Unruhe. Vor dem Hintergrund hatte die Verteidigung (gemeinsam mit Staatsanwaltschaft) beantragt, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Solange nichts allzu Intimes diskutiert werde, werde öffentlich verhandelt, befand aber das Gericht.
Richter Marc Voosen versuchte nach dem Urteil die Tat einzuordnen: Der Missbrauch sei am unteren Rand des Möglichen, es sei bei äußeren Berührungen geblieben. „Das macht das ganze natürlich nicht besser.“ Positiv sei dem Mann anzurechnen, dass er die Tat sofort einräumte und so dem Opfer eine Aussage und Untersuchung ersparte. Schlimm sei, dass es sich bei dem äußerst geringen Alter des Opfers nicht annähernd um eine Liebesbeziehung handeln könne. „Letztendlich haben wir uns schwergetan, eine ernste Reue festzustellen.“
"Nur" einzelne Ekelfilmchen
Was dem 57-Jährigen nicht gefiel: Ein Teil der sichergestellten Computer wird beschlagnahmt. Er bekommt aber seine beruflich wichtigen Daten zurück. Die Kinderpornos machen nur einen geringen Anteil an der Strafe aus. Es handelte sich „nur“ um einzelne Ekel-Filmchen und -Bilder, die sich der Angeklagte aus dem Netz heruntergeladen hatte. In diesem Bereich hatte das Gericht schon schlimmere Fälle erlebt. Der Angeklagte behauptete, dass er sich die Bilder versehentlich mit Spielen heruntergeladen hatte.
Auch die Anwältin der Opfer-Eltern machte noch einmal die Sorgen der Nachbarschaft deutlich. „Er sitzt weiter im Garten. Er beobachtet das Grundstück der Eltern weiterhin.“ Der Verurteilte dürfe seinen Wohnort frei wählen, betonten Staatsanwaltschaft und Gericht. Es deutete sich an, dass der 57-Jährige sowohl Täter als auch Opfer sein könnte. Unbeantwortet blieb (zumindest öffentlich), ob seine pädophile Neigung krankhaft bedingt ist.