Essen/Gelsenkirchen/Bochum. . Dreieinhalb Jahre muss der Bochumer Martin B. (46) wegen sexuellen Missbrauchs an einem 13-Jährigen ins Gefängnis, urteilte am Dienstag die V. Essener Strafkammer. Vor Gericht gab Martin B. an, er habe den Jungen auf 14 oder 15 Jahre geschätzt.
Dreieinhalb Jahre muss der Bochumer Martin B. (46) ins Gefängnis, urteilte am Dienstag die V. Essener Strafkammer. Er hatte im Sommer 2011 in Gelsenkirchen einen 13 Jahre alten Jungen missbraucht. Eine weitere Tat an der Bochumer Jahrhunderthalle hatte das Landgericht Essen zuvor eingestellt. Dort soll er laut Anklage „mit pornografischen Reden“ auf mehrere Kinder eingewirkt haben. Für die spätere Strafe wäre es auf diese vergleichsweise geringfügige Tat auch nicht angekommen.
Was blieb, war der Missbrauch an der Halde „Rheinelbe Flöz Sonnenschein“ am 22. April. Ohne größeren Gewalteinsatz hatte der 46-Jährige den 13-Jährigen zur Seite genommen und missbraucht. Für einen minder schweren Fall sah die Kammer keinen Anlass, weil der Angeklagte ein ihm fremdes Kind auf der Straße als Opfer genommen hatte. Staatsanwalt Gabriel Wais hatte sogar viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert, Verteidiger Stephan Bester sah dagegen eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten Haft als angemessen an. Bewährung beantragte auch er nicht. Immerhin ist der Mandant erheblich vorbestraft. So war er 1993 zu zehn Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden. Weil die Taten lange zurückliegen, entfiel für ihn aus rechtlichen Gründen die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung.
Martin B. hatte die Taten eingeräumt. Allerdings hatte er im Gelsenkirchener Fall gesagt, sich im Alter des Jungen getäuscht zu haben. Es sei ihm zwar klar gewesen, dass dieser zu jung für Sex war, geschätzt hätte er ihn aber auf 14 oder 15 Jahre. Das Gericht nahm ihm das nicht ab. Wegen seiner auch einschlägigen Vorstrafen wisse er genau, wie wichtig die Altersgrenze von 14 Jahren ist, sagte Richterin Luise Nünning. Auf das Gericht hätte der Junge einen kindlichen Eindruck gemacht.