Gelsenkirchen. . Nachdem ein mutmaßlicher Sex-Täter die Straftat an einem 13-Jährigen gestanden hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft im Juli Untersuchungshaft für den Mann. Der Haftrichter lehnte ab. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Erfolgreich.

Ein mutmaßlicher Wiederholungstäter auf freiem Fuß? Einer, der einen 13-jährigen Gelsenkirchener Jungen zum Oralverkehr gezwungen haben soll? Einer, dessen DNA bereits gespeichert und der strafrechtlich ganz offensichtlich kein Unbekannter mehr ist? „Kann das richtig sein?“ Das fragt sich der Autor eines Briefes an die WAZ-Redaktion vor dem Hintergrund einer widerlichen Straftat, die sich bereits am 22. April ereignet hat.

An diesem Tag – es war Karfreitag – waren am frühen Nachmittag Jungen im Stadtteil Ückendorf im Bereich der Halde Rheinelbe am Rande des Emscher-Park-Radweges unterwegs. Dort trafen sie auch den unbekannten Mann, der kurz darauf den 13-Jährigen zu sexuellen Handlungen zwang. Dem ebenfalls 13-jährige Cousin des Opfers gelang es, die Polizei per Handy zu alarmieren. Fahndungsmaßnahmen verliefen allerdings zunächst erfolglos – bis sich das Landeskriminalamt mit der Untersuchung der Spuren, die der mutmaßliche Täter hinterlassen hatte, beschäftigte. Der unbekannte Mann konnte identifiziert werden, weil seine DNA bereits in der Analysedatei gespeichert war.

Versuch einer ähnlichen Straftat in Bochum

Bis zur Ergreifung des nun nicht mehr Unbekannten verstrichen allerdings noch einige Wochen. Am 25. Juli nahmen Gelsenkirchener Kripo-Beamte den Mann schließlich fest – und zwar im Bochumer Polizeipräsidium. Dort sollte er wegen des Versuchs einer ähnlichen Straftat gerade vernommen werden ...

Zurück in Gelsenkirchen gestand er während seiner Vernehmung unter dem Druck der Beweislast die Tat an dem 13-Jährigen. Die Essener Staatsanwaltschaft beantragte Untersuchungshaft – die der Haftrichter am Amtsgericht Gelsenkirchen aber nicht erließ. Der Mann war wieder auf freiem Fuß.

Landgericht entschied für U-Haft

Die Frage, ob das richtig sein kann, beantwortete der Sprecher der Staatsanwaltschaft Essen, Oberstaatsanwalt Wilhelm Kassenböhmer, ganz deutlich mit „Nein“. Weswegen die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Haftrichters auch Beschwerde einlegte. Der Antrag auf Untersuchungshaft für den mutmaßlichen Täter wurde erneut geprüft. Dieses Mal am Landgericht. Der dort zuständige Haftrichter entschied Anfang dieser Woche, dass der Tatverdächtige in U-Haft muss.

Seit Dienstag sitzt der Mann hinter Gittern, während die Ermittlungen gegen ihn weiter gehen. Kassenböhmer sagte, es sei ein erhebliches Strafmaß zu erwarten. „Und der Mann ist ja bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.“