Gelsenkirchen/Essen/Bochum. Schon wieder sitzt der 46-jährige Bochumer Martin B. vor Gericht, weil er Jungen sexuell missbraucht haben soll. Vor dem Essener Landgericht räumte er die Taten ein. Allerdings will er den Widerstand eines Kindes in Gelsenkirchen nicht bemerkt haben. Der Angeklagte verbüßte bereits eine sechsmonatige Haftstrafe, weil er vor Kindern onanierte.
Er kennt die Atmosphäre. Wieder einmal sitzt der 46 Jahre alte Bochumer Martin B. vor Gericht, weil er Jungen sexuell missbraucht haben soll. An einer Gelsenkirchener Halde und im Westpark an der Jahrhunderthalle in Bochum soll er die Taten verübt haben.
Vor dem Landgericht Essen räumt er am Montag die Taten ein, schwächt seine Schuld aber stark ab. Am 22. April 2011, so wirft ihm Staatsanwalt Gabriel Wais vor der V. Strafkammer vor, traf er an der Halde „Rheinelbe Flöz Sonnenschein“ zwei 13 Jahre alte Cousins. Schnell hätte er die Jungen angesprochen und einen am Arm gepackt, zur Seite gezogen und sich an ihm vergangen. Dabei hätte er den Jungen weiter festgehalten.
Zwei Monate später, am 22. Juni, soll er im Westpark auf ebenfalls minderjährige Jungen getroffen sein und sie sexuell eindeutig angesprochen haben. Als Missverständnis stellt der Angeklagte diesen Vorwurf dar. Derbe Begriffe im Park räumt er ein. Die seien aber nicht für die Kinder bestimmt gewesen. Tatsächlich hätte er per Handy in einem RTL-Chat telefoniert und mit einem „Johnny“ gesprochen. Um Telefonsex sei es gegangen. Und im Gelsenkirchener Fall will er den Widerstand des Kindes nicht bemerkt haben.
Plädoyers am Dienstag
Staatsanwalt Wais zweifelt an der Darstellung zum Bochumer Fall. Ob der Angeklagte darüber nachgedacht hätte, dass so ein Park der falsche Ort für Telefonsex sei? Der Angeklagte stimmt zu und versucht die Frage zu entkräften: „Zuhause wäre es natürlich besser gewesen, aber mein Lebensgefährte sollte vom Telefonsex nichts mitbekommen.“
Martin B., der früher eine Freundin gehabt haben will, erzählt, dass er sich zur Bundeswehrzeit sexuell umorientierte. Allerdings geriet er damals schon mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt: sechs Monate Haft, weil er vor Kindern onanierte, neun Monate Haft wegen Fahnenflucht. 1993 bekommt er am Landgericht Bochum zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe zum Mord. Mit einem Freund soll er auf der Straße auf zwei Jungen getroffen sein. Er soll dem Freund geholfen haben, einen der Jungen zu töten. Bis 2004 verbüßte Martin B. diese Haft. Für Dienstag werden am Landgericht Essen Plädoyers und Urteil erwartet.