Oberhausen/Wuppertal. Nach einer Brandstiftung ist das idyllische Ausflugslokal Deilbachmühle in Langenberg im Juli 2009 abgebrannt. In den Fokus der Ermittler geriet damals der Besitzer, ein Oberhausener Hotelier und Immobilienmakler. Die Tat konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Darauf reagierte die Staatsanwaltschaft.
Die Brandstiftung des traditionsreichen Ausflugslokals Deilbachmühle in Velbert-Langenberg bleibt ungesühnt. Weil der Wuppertaler Staatsanwalt Wolfgang Neubauer seine Revision zurückgezogen hat, ist der Freispruch für den Oberhausener Hotelier und Immobilienmakler Christian K. jetzt rechtskräftig.
Der 29-Jährige hatte wegen des Tatverdachtes neun Monate in Untersuchungshaft gesessen und wird dafür finanziell entschädigt. In der Nacht zum 12. Juli 2009 war das idyllisch im Deilbachtal gelegene Gebäude bis auf die Grundmauern abgebrannt.
K. geriet schnell in Verdacht, weil er als letzter Besitzer des Komplexes in finanzielle Not geraten sein soll. Als er dann von mehreren Zeugen aus Oberhausen belastet wurde, kam er in U-Haft. Er beteuerte immer seine Unschuld. Staatsanwalt Neubauer hatte ihn bis zum Schluss für schuldig gehalten und sechs Jahre Gefängnis gefordert.
Im Zweifel für den Angeklagten
Die 5. Strafkammer am Landgericht Wuppertal sprach Christian K. aber frei. „In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten“, betonte Richter Robert Bertling am 5. September 2011 im Urteil. Sein Fazit klang bedauernd: „Es bleibt rätselhaft. Es ist uns nicht gelungen, die Brandstiftung aufzuklären.“ Dass es eine Brandstiftung war, stand für die Kammer aber außer Frage.
Staatsanwalt Neubauer bestätigte die Rücknahme der Revision. Dies sei ihm von der Bundesanwaltschaft empfohlen worden, weil diese die Revision nicht erfolgversprechend sah. In der Revision werden ausschließlich Rechtsfragen geklärt.