Wuppertal/Langenberg. . Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen endete vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess um das niedergebrannte Langenberger Ausflugslokal Deilbachmühle. Das Gericht hatte „vernünftige Zweifel“ an der Schuld des Oberhauseners Christian K. (29).
Es brandet kein Jubel auf. Gefasst nehmen der Oberhausener Hotelier und Immobilienmakler Christian K. (29) und seine Familie den Freispruch auf. Nach neun Monaten Prozessdauer, zwei Jahre nach dem Brand des traditionsreichen Langenberger Ausflugslokals Deilbachmühle, sah die 5. Wuppertaler Strafkammer die Brandstiftung als nicht nachweisbar an. „In dubio pro reo“, sagte Richter Robert Bertling, „im Zweifel für den Angeklagten“.
Freispruch zweiter Klasse wird ein solches Urteil unjuristisch genannt, denn natürlich gilt für den 29-Jährigen weiterhin die Unschuldsvermutung. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Staatsanwalt Wolfgang Neubauer, der am Freitag sechs Jahre Haft gefordert hatte, will die Möglichkeit der Revision gegen das Urteil in diesem Indizienprozess prüfen. Und ob die Versicherung den Schaden jetzt bezahlt, ist fraglich. Gebunden ist sie an das Urteil wohl nicht. Dafür bekommt Christian K. für neun Monate U-Haft eine Entschädigung aus der Landeskasse.
Das Verfahren um die in der Nacht zum 12. Juli 2009 abgebrannte Deilbachmühle sei eines der längsten in seiner richterlichen Zeit, betonte Richter Bertling am Montagnachmittag vor gut besetzten Zuhörerreihen. Nicht nur die Familie und Freunde des Angeklagten saßen dort, auch Vertreter der Versicherung und der K. finanzierenden Geldinstitute wollten sich ein eigenes Bild machen.
Großbrand vernichtet die Deilbachmühle
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„Es war Brandstiftung. Wir glauben nicht an den glimmenden Kamin“
„Es bleibt rätselhaft“, formulierte Bertling, „es ist uns nicht gelungen, die Brandstiftung aufzuklären“. Dies bedeute nicht, dass der Kammer ein anderer Täter bekannt sei. Aber es gäbe andere mögliche Täter, die die Deilbachmühle ebenso gut wie der Angeklagte oder eventuell angezündet haben könnten: „Sehr weit vorne in der Reihe der Verdächtigen bleibt der Angeklagte - oder sein Vater oder der Vorbesitzer Herr S.“
In einem Punkt sei die Kammer aber sicher: „Es war Brandstiftung. Wir glauben nicht an den glimmenden Kamin.“ Erst zum Prozessauftakt hatte die Verteidigung davon gesprochen, dass der angeblich kurz zuvor benutzte Kamin das Feuer durch unbemerkten Funkenflug verursacht haben könnte. Bertling betonte, dass der Brand eindeutig an zwei durch Mauern und Türen räumlich getrennte Stellen entstanden sei. Das schließe den Funkenflug aus.
Ein Motiv habe der Angeklagte durch seine finanzielle Not sicher gehabt. Allerdings sei der Engpass nicht so gravierend, wie der Staatsanwalt ihn sah. Objektiv, so Bertling, hätte die Versicherungssumme dem Angeklagten nichts gebracht. Für die 1,5 Millionen Euro hätte er den Wiederaufbau nachweisen müssen. Für die Zeitwertentschädigung hätte es zwar 600 000 Euro gegeben, aber die wären „im Rachen der finanzierenden Banken gelandet“. Aber vielleicht hätte der Angeklagte dies falsch eingeschätzt.
Von den Belastungszeugen glaubte das Gericht nur einem, der Christian K. in der Nacht zur Deilbachmühle gefahren haben will. Das Alibi des Angeklagten, der sich in der Essener Diskothek „essence“ aufgehalten haben will, glaubt es dagegen nicht. Nachzuweisen sei die Tat aber nicht: „Wir können ihn nicht verurteilen. Lieber einen Schuldigen freisprechen, als einen Unschuldigen verurteilen.“
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