Oberhausen. .
Rund ein Jahr nach der Festnahme des Oberhausener Hoteliers und Immobilienmaklers Christian K. (29) bahnt sich ein Ende im Prozess um die Brandstiftung des Langenberger Ausflugslokals „Deilbachmühle“ an. Voraussichtlich nach der Sommerpause will das Landgericht Wuppertal Anfang September die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hören.
Im Juli 2009 hatte das idyllisch im Grenzgebiet zwischen den Velberter Ortsteilen Neviges und Langenberg gelegene Restaurant gebrannt. Ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Wohnhäuser verhinderte die Feuerwehr, von der Deilbachmühle selbst blieben aber nur die Außenmauern stehen. 2007 hatte der in Oberhausen-Sterkrade lebende Christian K. das Anwesen in der Zwangsversteigerung für rund 400.000 Euro erworben. Wie schon der Vorbesitzer plante er, das Haus in fünf Eigentumswohnungen aufzuteilen und mit Gewinn weiterzuverkaufen. Doch verwirklicht wurden diese Pläne bis zur Brandnacht nicht.
Neun Monate Untersuchungshaft
Ein Jahr nach dem Feuer reichten dem Amts- und später dem Landgericht Wuppertal die Indizien gegen Christian K. aus, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen. Neun Monate saß er, dann setzte das Landgericht den Haftbefehl gegen 20.000 Euro Kaution außer Vollzug. Anfang Juli hob es ihn wegen fehlender Fluchtgefahr sogar ganz auf, nachdem Verteidigerin Andrea Große-Bölting die Rückzahlung der Kaution beantragt hatte, um die drohende Privatinsolvenz des Angeklagten abzuwenden.
Klare Beweise hat das im Dezember gestartete Strafverfahren an bislang 25 Prozesstagen nicht gebracht. Es geht um Indizien. Als möglicher Verdächtiger gilt deshalb auch noch der Vorbesitzer Bernd S. (60), der seit dem Brand an der Ostsee lebt. Zwischen ihm und K. war es zuletzt zum Streit gekommen, als K. ihn zum Auszug drängte. Kurz vor dem Feuer hatte K. sogar vier Reitpferde und die 30 Jagdhunde umfassende „Deilbachmeute“ des Vorbesitzers vom 16.531 Quadratmeter großen Grundstück geholt.
Zweifel am schützenden Alibi
Rache könnte deshalb das Motiv von Bernd S. sein. Als „selbstherrlich und aufbrausend“ beschrieb ein Versicherungsermittler den 60-jährigen Vorbesitzer, der auch mal gedroht haben soll, das Haus abzubrennen, wenn er ausziehen müsse. Vor einer Anklage schützte ihn vor allem sein - im Prozess allerdings in Zweifel geratenes - Alibi, nach dem er während der Tat an der Ostsee war.
Und die stärkeren Indizien belasteten zweifellos Christian K., der nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft 2009 so überschuldet war, dass er dringend die Versicherungssumme in Höhe von 1,5 Millionen Euro brauchte. Zeugen aus Oberhausen und Mülheim lieferten weitere Mosaiksteinchen. Ein 41-Jähriger Oberhausener erzählte vor Gericht, K. habe ihm einen Kredit nicht zurückgezahlt, ihn aber vertröstet: „Er hat gesagt, er wollte Velbert anzünden, das ist seine letzte Chance.“
Ein 29-jähriger Oberhausener behauptete, Christian K. und dessen Vater Heinz-Dieter K. (68), ein Sterkrader Bauträger, hätten ihm 50 000 Euro angeboten, wenn er die Deilbachmühle anzünde. In der Brandnacht hätte Christian K. ihm dann in der Essener Diskothek „essence“ die Rückzahlung eines Kredites angekündigt: „Ich habe die Deilbachmühle angesteckt. Du bekommst dein Geld.“
Vater suchte Zeugen
Das Alibi von Christian K., der die Nacht über in der Essener Diskothek gewesen sein will, erschütterte ein 39-jähriger Mülheimer. Er gab an, K. in der Tatnacht zur Deilbachmühle gefahren zu haben. Dort sei K. für die Dauer „von zwei Zigaretten“ im Inneren verschwunden. Das passt zur Handy-Ortung. Danach meldete sich das Mobiltelefon des Angeklagten in der Tatnacht um 1.19 Uhr in einer Wabe an der Ruhrallee in Essen.
Auf dem direkten Weg von Mülheim/Oberhausen auf der A 40 zur City-Diskothek an der Viehofer Straße liegt der Standort nicht, wohl aber an der Strecke zur Deilbachmühle. Bis 3.36 Uhr gab das Handy dann kein Signal mehr. Hatte der Angeklagte es ausgestellt? Oder stimmt seine Erklärung, es hätte Probleme mit dem Akku gegeben?
Entscheidend für das Urteil wird sein, wie die 5. Wuppertaler Strafkammer die Glaubwürdigkeit der Zeugen einschätzt. Bei ihnen schwingt aber immer auch der Gedanke einer Falschbelastung mit, weil sie sich für die Belohnung der Versicherung in Höhe von 50.000 Euro interessiert hatten.
Aktiv ist zudem der Vater des Angeklagten, der in der Öffentlichkeit lange als der eigentliche Besitzer der Deilbachmühle galt und im Prozess kaum einen Tag als Zuschauer versäumt hat. Er suchte mit einem Zeitungsinserat nach Zeugen gegen den Vorbesitzer, sprach auch den Vorsitzenden direkt auf weitere Zeugen an. Überschaubarer wird die Beweislage so nicht. „Der Fall ist schwierig“, hatte Richter Robert Bertling einmal geseufzt.