Oberhausen. . Ab Januar 2012 soll Oberhausen zu einer Umweltzone mit Fahrverbot für Autos ohne Feinstaubplaketten werden. Der Allgemeinmediziner Dr. Karl-Heinz Bonmann wirft den staatlichen Behörden nun vor, die Luftqualität in den Straßenschluchten völlig falsch zu messen.
Die Vorwürfe von Dr. Karl-Heinz Bonmann sind hart. Der Liricher Facharzt für Allgemeinmedizin, der sich seit Jahrzehnten für Rentenrechte Staublungen-geschädigter Bergleute einsetzt und als Experte für lungenschädliche Stäube geschätzt wird, hat den staatlichen Behörden vorgeworfen, die Luftqualität in den Straßenschluchten völlig falsch zu messen.
Die etwa an der Mülheimer Straße gemessenen zu hohen Feinstaub-Werte seien deshalb so hoch, weil laut Bonmann entgegen einer EU-Abstandsvorschrift zu nah am Autoverkehr selbst ermittelt werde.
Und schon allein deshalb sei eine Umweltzone mit Fahrverboten unnötig, die in Oberhausen ab Januar Besitzer von Hunderten von Alt-Autos ohne Plakette quasi enteignen.
Keine Konsequenzen
Zudem würden auch noch die falschen Teilchen-Größen gemessen: Die erfassten Teilchen kleiner oder gleich 10 Mikrometer (PM10) seien kein Gradmesser für die Gefährdung menschlicher Gesundheit, weil vor allem Partikel kleiner als 0,1 Mikrometer gefährlich für die Lunge seien.
Nun hat NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) mit Hilfe seiner Beamten Karl-Heinz Bonmann geantwortet. „Ich kann mich den aufgeführten Argumenten von Dr. Bonmann nicht anschließen.“ Konsequenzen für die neue Umweltzone würden sich aus seinen Einwänden nicht ergeben.
Umweltminister bestreitet Wirkung
Die Argumente von Remmel: Zum einen sei die von Bonmann angeführte EU-Richtlinie zur Aufstellung der Messcontainer veraltet. Seit 2010 seien die von Bonmann aufgeführten Abstandskriterien (Mindestabstand 4 Meter zur Mitte der nächstgelegenen Fahrspur) nicht mehr gültig. Man habe diese strikten Kriterien aus „Praktikabilitätsgründen“ nicht mehr ins deutsche Recht übernommen. Um bei der Aufstellung der Mess-Systeme nicht zu sehr eingeschränkt zu sein, habe man nur noch „Anforderungen nach mindestens 0,5 Meter Abstand zum nächsten Gebäude sowie einen maximalen Abstand zum Fahrbahnrand von zehn Metern“ festgelegt.
Der Umweltminister bestreitet zudem, dass für die gesundheitliche Wirkung des Feinstaubs nur sehr kleine Partikel (geringer als 0,1 Mikrometer) wichtig seien. „PM 10 ist inhalierbarer Staub, der unterschiedlich tief in die Lunge eindringen kann. Größere Partikel wirken an anderen Stellen im Körper und verursachen teilweise andere Auswirkungen als kleinere Partikel.“