Oberhausen. .

Zerknirscht war die Stimmung im gestrigen Sozialausschuss. SPD, CDU und Grüne lobten noch einmal die „wichtige Arbeit“ der Mitarbeiter der Beschäftigungsförderung Oberhausen (BFO). Beugten sich aber dem Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt, der am 19. März tagt: Der Geschäftsbetrieb der BFO werde zum 31. Dezember 2012 eingestellt.

Die Rede des BFO-Geschäftsführers Achim Kawicki klang wie der Bühnenabgang eines Showmasters: „Ich bedaure es sehr. Zwölf Jahre waren eine schöne Zeit.“

Zusammenarbeit verfassungswidrig

Die ist mit Ablauf dieses Jahres zu Ende, hätte eigentlich schon zum 31. Dezember 2010 zu Ende sein müssen. Denn zu diesem Zeitpunkt lief der Vertrag für die im Jahr 2000 gegründete gemeinnützige GmbH aus. Ohnehin hatte das Bundesverfassungsgericht schon 2007 festgestellt, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von BFO und Arge Soda mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Sprich: Die BFO musste aufgelöst werden.

Ein Dreh hielt die BFO in reduzierterer Personalstärke aber über 2010 hinaus aufrecht: Der Rat der Stadt beschloss, dass die Aufgaben der BFO gemeinsam mit dem Jobcebter weitergeführt werden könne. Elf von ursprünglich 24 Mitarbeitern sind heute noch dort beschäftigt.

900.000 Euro Betriebskosten

Für diese Verlängerung der BFO wird die Stadt am Ende rund 900.000 Euro allein an Betriebskosten gezahlt haben, 400.000 für 2011 und voraussichtlich 480.000 Euro für 2012. Gleichzeitig aber wurden die Aufgaben für die BFO immer weniger, weil der Staat u.a. die Vermittlung von Ein-Euro-Jobs deutlich einschränkte, andere Aufgaben machte er zum Kerngeschäft des Jobcenters.

Den Mitarbeitern der BFO blieb die Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ und die Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten nach der Mehraufwandsvariante – zum Beispiel gemeinnützige Beschäftigungen, bei denen man zusätzlich zum Arbeitslosengeld II und zu den Kosten der Unterkunft eine Mehraufwandsentschädigung von bis zu zwei Euro erhalten kann.

Ein Hintertürchen bleibt aber: Obwohl der Geschäftsbetrieb Ende Dezember eingestellt werden soll, überlegt die Stadt, ob sie den „gesellschaftlichen Mantel“ bestehen lässt. Dann könnte die BFO bei Bedarf wieder aktiviert werden.