Oberhausen. Polizei und Feuerwehr verzeichnen zwar wenig Unfälle im Einsatz, beklagen aber verschärfte Situation im Straßenverkehr.
Ein Hauch von bitterer Ironie lag über dem Unfall an der Kreuzung Mülheimer Straße/Essener Straße vor wenigen Tagen: Ausgerechnet ein Rettungswagen, der mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn zum Einsatzort hastete, war dort mit einem Privatfahrzeug kollidiert, musste also in der Werkstatt nun selber „gerettet“ werden. Diese spezielle Art der Ironie kann man auf Oberhausens Straßen jedoch glücklicherweise nicht oft beobachten. Denn Unfälle im Rettungseinsatz mit diesen Dimensionen – zwar keine Verletzten, aber immerhin 7000 Euro Sachschaden — sind selten. Die NRZ fragte nach.
Größtenteils Bagatellschäden
Danach verzeichnete die Polizei in 2011 gerade einmal einen Unfall bei einer Blaulichtfahrt, der Sachschaden betrug etwa 1000 Euro. Weitere 29 Unfälle mit Blechschäden – ohne Blaulicht – waren der Kategorie harmlosere Park- und Rangier-Unfälle zuzuordnen, wie Sprecher Ralf Henkemeyer berichtet.
Noch besser die eigene Schadensbilanz der Feuerwehr: Nach zwei kleineren Unfällen in 2010, tauchen in der Statistik für 2011 lediglich Bagatellschäden wie abgefahrene Seitenspiegel oder angestubste Blumenkübel auf. Der letztere größere Crash mit einem Verletzten liegt mehrere Jahre zurück. „Es passiert in diesem Bereich glücklicherweise sehr wenig“, betont denn auch Jürgen Jendrian, Fachbereichsleiter Fahrzeug- und Gerätetechnik bei der Feuerwehr.
Behinderung von Rettungsfahrzeugen ist teuer
Dies ist durchaus bemerkenswert, weil sich die Situation auf den Straßen für die Rettungskräfte in den letzten Jahren tendenziell eher verschärft hat. „Das Verkehrsaufkommen zum Beispiel ist stark gewachsen“, hat Rolf Drewes, seit 15 Jahren Fahrlehrer bei der Oberhausener Feuerwehr, beobachtet. „Manchmal ist man auch mit Blaulicht und Sirene mitten auf einer Kreuzung und ein Auto fährt trotzdem weiter. Viele Fahrer sind abgelenkt, sei es durch Handy, Navi oder laute Musik.“ Die Zahl der Beinahe-Unfälle dürfte die Zahl der tatsächlichen Zusammenstöße um ein Vielfaches überschreiten.
„Wir werden nicht mehr so deutlich wahrgenommen“, klagt Oliver Schwab, freiwilliger Feuerwehrmann aus der Nähe von München, der auf der Internetseite www.sichere-einsatzfahrt.de Einsatz-Unfälle in ganz Deutschland nachhält – so auch den jüngsten Oberhausener Vorfall. „Hinzu kommt, dass die Autos heutzutage so schallgedämpft wie noch nie sind und sich eine zunehmende Rücksichtslosigkeit bei vielen Autofahrern breit macht.“ Dabei werden für das Behindern von Rettungsfahrzeugen im Einsatz Bußgelder ab 20 Euro auf einer nach oben beinahe offenen Skala fällig.
Keine Verfolgung aufTeufel komm’ raus
Doch wie wappnen sich die Oberhausener Rettungskräfte für die Herausforderungen im Straßenverkehr? „Bei größeren Einsätzen versuchen wir immer im Zug aus fünf Fahrzeugen zu fahren. Da haben wir mehr Aufmerksamkeit“, berichtet Feuerwehr-Fachbereichsleiter Jürgen Jendrian, der gleichzeitig die intensive Arbeit mit den Fahrern herausstellt. „Wir haben keine Narrenfreiheit und dies machen wir vor allem den jungen Fahrern in der Aus- und Weiterbildung immer wieder deutlich.“ Vor- und umsichtiges Fahren werde vermittelt.
Eine ähnliche Philosophie vertritt auch die Polizei, bei der – je nach Möglichkeit – einmal im Jahr ein Sicherheitstraining im Auto absolviert wird. „Wir verfolgen keinen Täter auf Teufel komm’ raus“, betont Sprecher Henkemeyer. „Es gibt schließlich auch andere Möglichkeiten, jemanden zu erwischen.“
Promi-Fahrtraining
Kosten für Unfälle und Knöllchen
Bis zu 20 Mal im Monat werden in Oberhausen die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten von den drei fest montierten Starenkästen geblitzt. In jedem Einzelfall wird dann geprüft, ob sich der betreffende Fahrer auch wirklich im Einsatz befand. Wenn dies nicht der Fall war, muss er das Bußgeld bezahlen. Laut Stadt kamen solche Fälle aber in der jüngeren Vergangenheit nicht vor.
Analog dazu verhält es sich bei den Unfällen: Die Kosten tragen in der Regel Polizei oder Kommune. Es sei denn, dem Fahrer kann wirklich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.