Oberhausen. Manche Einsätze der Feuerwehr sind für den Bürger kostenpflichtig. Die Gebühren werden im kommenden Jahr angehoben. Aber was sind kostenpflichtige Einsätze? Eine Übersicht.
Feuerwehrsatzung. Ein sperriger Begriff. Dahinter verbergen sich auch Kosten, die auf Bürger möglicherweise zukommen, sollten sie die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nehmen. Wenn der Rat am 12. Dezember die 7. Änderung zur Feuerwehrsatzung beschließt, segnet er damit veränderte Gebührensätze sowohl für das Personal als auch für den Einsatz von Fahrzeugen ab.
Unterschieden wird dabei zwischen Pflichtaufgaben der Feuerwehr, für die in manchen Fällen ein Kostenersatz, sprich Gebühren, eingefordert werden können. Und den freiwilligen Aufgaben, für die ein Entgelt erhoben wird. Nicole Kenzer, stellvertretende Fachbereichsleiterin der allgemeinen Verwaltung, hat bereits ausgerechnet, dass 2012 mit der geänderten Satzung 160 000 Euro an Gebühren gezahlt werden könnten und 290 000 Euro Entgelte. „Wobei man die Summen nie exakt im Voraus festlegen kann“, sagt Feuerwehrchef Wolfgang Tingler. Sie hingen einfach davon ab, was alles passiert. Zum Vergleich: 2011 könnten hochgerechnet 140 000 Euro Gebühren und 260 000 Euro Entgelte gezahlt werden. Abgerechnet wird in der Regel pro angefangenen 15 Minuten Einsatz, bei manchen Geräten auch pro Tag.
Feuereinsätze kostenlos
Und wofür muss nun gezahlt werden? „Grundsätzlich sind Feuereinsätze kostenlos“, sagt Tingler. Ausnahme: Brandstiftung. Einen Brandstifter würde man zur Kasse bitten. Allerdings auch Halter von Autos, die aufgrund eines technischen Defektes in Flammen aufgehen.
Genauso zahlen müsste ein Unternehmen, von dessen Betriebsgelände eine Schadstoffwolke entweicht und irgendwo anders niedergeht. „Aber das würde teuer“, sagt Sachbearbeiterin Sonja van der Linden. Auch bei Kraftfahrzeugen oder Booten, die Öl verlieren, müssten die Halter in die Tasche greifen. Tingler schildert ein extremes Beispiel: Auf 100 000 Euro belief sich der Einsatz der Feuerwehr, als einmal ein Tankschiff explodierte. „Der Kapitän kam damals dabei ums Leben“, sagt Tingler. Die Kosten hätte ein holländisches Unternehmen übernehmen müssen.
Transportunternehmer werden zur Kasse gebeten, wenn bei Gefahrguttransporten etwas schief geht. Oder: Hat jemand draußen einen Heizöltank, der platzt und die Feuerwehr muss die umweltschädliche Bescherung beseitigen, kostet das. Zahlen muss, wer Brandmeldeanlagen „nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich auslöst“ oder grundlos die Feuerwehr über den Notruf alarmiert.
Ein Entgelt wird fällig, wenn Wasser aus überfluteten Kellern abgepumpt wird. Eine mögliche Ausnahme nennt Tingler: „Wenn bei einem Unwetter ein ganzer Straßenzug betroffen ist.“ „Es kommen auch immer wieder Anfragen, ob wir nicht einen Swimmingpool füllen können“, lacht Sonja van der Linden. „Aber so etwas dürfen wir gar nicht“, sagt sie. „Da verweisen wir auf die Gelben Seiten“, erklärt Tingler.
Brand in Oberhausen
Spitze Eiszapfen
Lose Dachpfannen oder dolchartige Eiszapfen, die von Dächern herabhängen, sind eigentlich ein Job für einen Dachdecker. Übernimmt ihn die Feuerwehr, muss gezahlt werden. „Das Absichern eines Gebäudes bei zerstörten Glasscheiben“ ist ein weiterer Punkt auf der Entgelt-Liste. Tingler erklärt: „Wir werden meist nachts zu Geschäften gerufen, wenn dort eine Scheibe zu Bruch gegangen ist.“
Im Notfall öffnet die Feuerwehr auch Wohnungstüren - entgeltpflichtig. Oder holt Fahrzeuge aus Gewässern. Tingler: „Wir hatten mal einen Zusammenstoßt von einem Auto mit einem Schiff.“ Wen wundert es. In Oberhause ist alles möglich. Tingler erzählt die Geschichte: „Männer hatten ein Auto geklaut, sind damit ins Schleudern gekommen und vor das Schiff gefahren.“ Hätte das nicht an dieser Stelle gelegen, wären die Fahrer im Wasser gelandet. Die Feuerwehr fischt nicht nur Autos aus dem Wasser, sie holt auch Katzen von Bäumen oder Ponys von Balkonen - ist tatsächlich passiert. Allerdings, so oft geschieht all das nicht. Sonja von der Linden: „Den größten Batzen bei Entgelten machen die Brandwachen zum Beispiel im Theater aus.“
Feuerwehr im Einsatz
Die Preise
Die Preise für kosten- bzw. entgeltpflichtige Einsätze der Feuerwehr ändern sich also.
Hier zunächst einige Beispiele der Kostentarife: Personal je angefangenen 15 Minuten: Die Kosten für einen Beamten der Besoldungsgruppe A7 bis A9 (mittlerer Dienst) bleiben mit sieben Euro 2012 gleich im Vergleich zu 2011 (sieben Euro). Beamter der Besoldungsgruppe A9 bis A13 (gehobener Dienst) jetzt 9 Euro (zuvor 8 Euro). Beamter der Besoldungsgruppe A13 und höher 12 Euro (12 Euro). Leitender Notarzt 14 Euro (13 Euro).
Auch die Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen (pro angefangene 15 Minuten) verändern sich. Sie werden den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindizes angepasst. Teurer wird etwa der Rüstwagen mit 22 statt 16 Euro. Löschfahrzeuge 33 Euro (30), Drehleiter 22 Euro (16). Wer böswillig eine Brandmeldeanlage auslöst, muss für den Löschzug 672 Euro (631) zahlen.
Im Bereich der Entgelte ändert sich bei den Kosten für Feuerwehrleute etwa bei Brandwachen wenig. Erhöhungen liegen, wenn überhaupt, im Bereich von einem Euro. Nur der Leitende Notarzt wird mit 16 Euro (17) günstiger. Ein Löschfahrzeug kostet 33 Euro (30), die Drehleiter 67 Euro (64). Eine Elektrotauchpumpe je Tag 26 Euro (26 Euro).