München. Bei einem vermeintlichen Bagatellschaden nach einem Unfall kann es für den Autobesitzer sinnvoll sein, einen Sachverständigen hinzuziehen. Denn hinter einem scheinbar harmlosen Kratzer, kann ernsthafter Schaden stecken. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für den Sachverständigen zahlen.
Autobesitzer sollten sich selbst bei einem vermeintlichen Bagatellschaden überlegen, einen Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens hinzuzuziehen - und zwar einen neutralen Gutachter. Darauf weist der Automobilclub KS in München hin. Der Club warnt, einige Versicherer wollten ihre eigenen Sachverständigen "ins Geschäft" bringen und versprächen, dass der Geschädigte dann schnell zu seinem Geld komme. Doch Aufgabe dieser Fachleute sei es nicht selten, den Schaden eher niedriger zu schätzen.
Außerdem hätten Geschädigte oft auch das Recht, Wertminderung zu verlangen, worauf versicherungseigene Gutachter nicht immer hinweisen würden. Moderne Autos enthalten zahlreiche Teile aus Kunststoff, wodurch bei einem Unfall für den Laien die Schadenshöhe kaum zu erkennen ist. Nach Beobachtungen des Autoclubs kann sich selbst ein vermeintlicher Bagatellschaden im Nachhinein auf einige tausend Euro summieren.
Kosten muss gegnerische Versicherung zahlen
Deshalb sei es für den Geschädigten in vielen Fällen sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, die Schadenshöhe zu ermitteln. Bei einem beispielsweise vermeintlich leichten Heckaufprall könne der lackierte Kunststoffstoßfänger zwar noch ganz gut aussehen. Das verberge aber möglicherweise, dass die dahinterliegende Metallkonstruktion, die den Aufprall abgefangen habe, beschädigt sei, was einen erheblichen Reparaturaufwand zur Folge habe.
Die Kosten des Sachverständigen müsse die gegnerische Versicherung zahlen, erklärt der Autoclub, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liege, also in der Regel mehr als 1.000 Euro betrage. Bei kleineren Schäden reiche der Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt. (dapd)