Oberhausen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Oberbürgermeister Klaus Wehling am Dienstag per Fax angewiesen, den Ratsbeschluss vom September 2011 zur Einrichtung eines Jugendparlaments zu beanstanden.
Nach Auffassung der Bezirksregierung war der Beschluss rechtswidrig, weil es sich um eine freiwillige Aufgabe handele, die von Kommunen im Nothaushaltsrecht nicht übernommen werden dürfe. Insofern sei auch die beabsichtigte Einrichtung einer Planstelle für die pädagogische Begleitung und die finanzielle Ausstattung der Arbeit des Jugendparlaments mit 10.000 Euro jährlich nicht zulässig.
„Ich teile die Einschätzung der Bezirksregierung ausdrücklich nicht, muss die Verfügung jedoch umsetzen“, so der Oberbürgermeister. „Ich werde die Jugendlichen, die sich in den vergangenen Monaten persönlich stark für das Projekt engagiert haben, kurzfristig persönlich informieren.“
Mittelfristig, so hofft Wehling, könne die Stadt mit dem Haushaltsanierungsplan und der daraus resultierenden Konsolidierungsvereinbarung wieder den Spielraum gewinnen, der auch die Realisierung wichtiger Projekte wie dem derzeit mit der Bezirksregierung strittigen Jugendparlament ermögliche.