Oberhausen. Der Vorschlag der Landes-CDU zu alkoholfreien Zonen lässt auch den Kleinen Markt wieder in den Blick rücken. Konkrete Pläne hat Bezirksbürgermeister Dieter Janßen (SPD). Ein Ausweichtreffpunkt für die Konsumenten ist bereits im Gespräch.
„Hier ist das Konsumieren von Alkohol verboten“ – so könnte es bald auf Schildern in der Stadt stehen. Die CDU in Nordrhein-Westfalen fordert die Möglichkeit für Ordnungsbehörden, Alkoholkonsumverbote auf öffentlichen Straßen und Plätzen verhängen zu können. Sollte sich der Vorschlag durchsetzen, hätte das etwa Auswirkungen auf die – oftmals alkohollastigen – Treffen am Kleinen Markt in Sterkrade.
„Wir wollen ein fröhliches Miteinander aller sichern“, sprach sich die CDU diese Woche im Landtag aus. Lärmbelästigung, Verunreinigungen und Gewalttaten sind einige der Aspekte, mit denen die Partei die geforderte Gesetzesänderung begründet. Noch ist über die geforderte Änderung des Ordnungsbehördengesetzes nicht entschieden.
Broß: Gemeinsame Lösung suchen
Für Klaus-Dieter Broß, Vorsitzender der CDU in Sterkrade, wäre die Neuregelung ein Fortschritt: „Wir haben jetzt die Hoffnung, dass mit dieser Gesetzesänderung das Vorgehen gegen Probleme wie die am Kleinen Markt in Sterkrade auf sichere rechtliche Fundamente gestellt wird.“ Dabei sollen die Betroffenen jedoch nicht bloß verdrängt werden. Vielmehr solle mit ihnen zusammen eine Lösung gefunden werden. „Das Betreuen muss in jedem Fall gewährleistet sein.“
Konkrete Pläne hat Bezirksbürgermeister Dieter Janßen (SPD). Ein Ausweichtreffpunkt ist bereits im Gespräch. Ein kleines Areal neben dem Kaufland-Parkhaus könnte zum neuen Stammplatz werden. „Hier würden dann zwei Wartehäuschen errichtet und genügend Papierkörbe“, so Janßen. „Zudem würden die Menschen, die sich dann dort treffen und die übrigens einverstanden wären mit dieser Lösung, von der Diakonie weiter betreut.“
Eigentümer hegt Zweifel
Beim Eigentümer des Geländes sind jedoch erneut Zweifel aufgetaucht. Ob das Ausweichgelände tatsächlich zum neuen Treffpunkt wird, ist also noch genauso ungewiss wie die Entscheidung über das geforderte Alkoholverbot der CDU.
Grundsätzlich ist der Konsum von Alkohol auf der Straße nicht verboten. Kritisch wird es, wenn Trinkgelage entstehen. Es geht um Ausnahmezustände, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören. Die Gesetzesänderung soll solche Situationen schon im Vorfeld verhindern. Aufgabe des Ordnungsamtes wäre es dann auch, die Plätze zu kontrollieren.
Die Forderung nach alkoholfreien Zonen in NRW-Kommunen stößt allerdings auf Kritik und Zweifel. Clemens Arzt, Professor für Polizei- und Ordnungsrecht aus Berlin, ist der Meinung, dass man hier versuche, durch „symbolische Gesetzgebung“ ein soziales Problem zu lösen. Außerdem habe der Verbotsplan der CDU rechtlich keinen Bestand, da er nicht präzise genug sei.