Oberhausen.

Das Hickhack in der Landespolitik rund um die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen hat viele Immobilienbesitzer verwirrt: Soll man nun als Hauseigentümer sein Abwasserrohr ins öffentliche Kanalnetz kontrollieren lassen oder nicht? Zwar gilt noch die von der schwarz-gelben NRW-Regierung verabschiedete gesetzliche Pflicht, in der Regel bis 2015 seine private Abwasserleitungen auf Lecks untersuchen zu lassen, doch der Protest an der Basis ist angesichts möglicher Kostenbelastungen von 20.000 Euro bei Sanierungen groß. Deshalb ist die Gemengelage im Landtag bei diesem Thema derzeit kompliziert und unüberschaubar.

Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat jedenfalls angekündigt, noch in diesem Monat einen neuen abgemilderten Gesetzentwurf zu Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen vorzulegen.

Dass dabei Immobilienbesitzer ganz von der Prüf-Pflicht befreit werden, gilt aber unter Fachleuten als unwahrscheinlich: Denn die Pflicht zur Dichtheit von Abwasseranlagen ergibt sich aus dem Bundesgesetz zum Wasserhaushalt (WHG). Wenn Abwasseranlagen undicht sind, kann sogar ein Straftatbestand erfüllt sein.

Verseuchtes Wasser

Denn die mit krankheitserregenden Bakterien, Arznei-Resten und Chemikalien belasteten häuslichen Abwässer können durch Lecks in Abwasserleitungen das Grundwasser verseuchen, aus dem Trinkwasser gewonnen wird.

Dennoch rät der Eigentümerverband Haus & Grund zur Gelassenheit. „Wir empfehlen derzeit, erst einmal nichts zu machen, sondern abzuwarten, bis die Rahmenbedingungen klar sind“, meint Jochen Schütz, Geschäftsführer von Haus & Grund Oberhausen. „Viele Eigentümer sind derzeit bitter, weil sie ihre Leitungen bereits im voraus eilenden Gehorsam saniert haben und nun denken, sie hätten das ja gar nicht machen müssen.“

Dichtheitsprüfung im Interesse des Eigentümers

Dagegen empfehlen die Fachleute der 50-prozentigen Stadttochter WBO (Wirtschaftsbetriebe Oberhausen), die selbst Dichtheitsprüfungen und Sanierungen anbietet, die Testverfahren von zertifizierten Anbietern auf jeden Fall vornehmen zu lassen - unabhängig von den geplanten Lockerungen aus Düsseldorf.

„Eigentlich ist eine Dichtheitsprüfung im Interesse des Eigentümers selbst. Denn im schlimmsten Fall kann die Standsicherheit des Eigenheims gefährdet sein, wenn ein Rohr gebrochen ist und das Abwasser das Fundament unterspült“, warnt WBO-Sprecher Michael Schüll.

Auch das NRW-Umweltministerium gibt zu Bedenken, dass „undichte Kanäle die Standsicherheit, die Betriebssicherheit und den Werterhalt der Immobilie“ reduzieren können. Aus dem Rohr laufendes Schmutzwasser könne auch Kellerwände einnässen.

„Jetzt bessere Preise“

Eigentümer-Verbandsgeschäftsführer Jochen Schütz hält das für Panikmache. „Natürlich kann alles Mögliche passieren, wenn Rohre kaputt sind, aber bei Sturm kann auch das Dach wegfliegen.“ Meint nur: Man soll sich nicht zu sehr in Angst und Schrecken versetzen lassen.

Vielleicht setzen sich ja doch diejenigen in Düsseldorf durch, die nur dann eine Dichtigkeitsprüfung zur Pflicht machen wollen, wenn ein Bruch von außen offen sichtbar wird - etwa durch schlammigen Boden im Vorgarten.

WBO-Chefin Maria Guthoff rechnet erst einmal mit Umsatzeinbrüchen in diesem Geschäftsfeld. „Die Menschen werden nun abwarten“, glaubt Guthoff. Dabei gibt es in ihrem Hause durchaus auch Leute, die meinen, dass die Gelegenheit für Dichtheitsprüfungen und mögliche Reparaturen nie so günstig war wie jetzt. Denn immerhin hätten nicht nur die WBO, sondern auch viele Handwerksfirmen personelle und technische Kapazitäten aufgebaut, um die aufwändigen Prüfungen durchzuführen. „In dieser Konkurrenzlage lassen sich für Hauseigentümer jetzt wahrscheinlich besser Preise erzielen als wenn diese unter Zeitdruck eines Gesetzes stehen“, vermutet ein Fachmann.

  • Info: Der Oberhausener Rat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2011 die „Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen“ beschlossen.
    Danach gelten nun für verschiedene Straßen unterschiedliche Fristen für die Prüfung: Sie wurden ausgedehnt und von 2015 bis 2023 gestaffelt. Die Fristverlängerung richtet sich nach den Zeitplänen der WBO, wann diese die öffentlichen Kanäle in welchen Straßen sanieren will. Das Straßenverzeichnis mit den verschiedenen Fristen ist bei der Stadt zu erfragen (Telefon 0208-825-0) oder auch in diesem Beitrag als Download hinterlegt.