Oberhausen. . Künftig sind die Hauseigentümer komplett zuständig für die Kontrolle, den Erhalt und die Reparatur privater Abwasserleitungen auf dem eigenen Grundstück ins öffentliche Kanalnetz. Mit Mehrheit von SPD und Grünen hat der Rat der Stadt die Entwässerungssatzung nun geändert.
Bisher war die Stadt für die Inspektion und Unterhaltung des Leitungsteils vom öffentlichen Kanal bis zum ersten Kontrollschacht auf dem Grundstück zuständig. Trotzdem musste auch bisher der Grundstückseigentümer für die Kosten einer notwendigen Reparatur aufkommen.
Aus zwei Gründen hielt die Verwaltung eine Änderung für notwendig: Erstens beschwerten sich zunehmend Eigentümer darüber, dass die Stadttochter WBO zwangsweise beauftragt werden musste. Zum anderen sah sich die WBO mit ihren Kräften außerstande, die vom Land seit 2007 geforderten und bis spätestens 2023 zu vollziehenden Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitungen bei insgesamt 38.500 Grundstücken selbst zu überprüfen.
Hauseigentümer müssen Beitrage auch künftig bezahlen
Deshalb schlug die Verwaltung zwei verschiedene Änderungsvarianten vor: Entweder übernimmt die Stadt auch die privaten Abwasserleitungen vollständig als „öffentliches Kanalnetz“ und legt die Sanierungskosten von 10 Millionen Euro pro Jahr durch eine Erhöhung der Abwassergebühren auf alle Bürger um. Eine Musterfamilie wäre so mit rund 33 Euro im Jahr stärker belastet worden; die Hauseigentümer dagegen deutlich entlastet.
Oder aber die Stadt überträgt die Zuständigkeit komplett auf die Hauseigentümer, wie jetzt geschehen. „Diese Konstellation entspricht auch dem Landesrecht, wonach der Eigentümer verpflichtet ist, die privaten Abwasserleitungen zu überprüfen“, warb die Stadtspitze für das Modell, das sich auch SPD und Grüne zu eigen machte. Der Nachteil: Allein die Prüfung kostet 300 bis 500 Euro; die Sanierung kann 10.000 bis 15.000 Euro ausmachen. Die Beträge muss nun auch künftig der Hauseigentümer allein bezahlen.