Oberhausen. .

Ihrem Ärger wollten sie endlich Luft machen: Mehr als 70 Hauseigentümer klagten bei einer SPD-Versammlung in Alstaden über die hohen Kosten, die in den nächsten Jahren auf sie zukommen. Wer ein Haus besitzt, wird künftig dazu verpflichtet sein, bei allen privaten Abwasserleitungen überprüfen zu lassen, ob diese auch wirklich dicht sind. Je nach Leitungslänge und Schaden könnten auf Hausbesitzer bis zu 10 000 Euro Sanierungskosten zukommen. „So kann man seine Mehrheiten auch verlieren“, sagte ein verärgerter Anwohner dem Umweltdezernenten und SPD-Mann Frank Motschull. Die Runde applaudierte.

Das Land NRW hat die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen 2007 ins Landeswassergesetz aufgenommen. In Oberhausen sorgt das aber doppelt für Ärger. Denn jahrelang unterstanden die privaten Abwasserleitungen teilweise der Zuständigkeit der Stadt. Für die Leitungen vom Haus bis zum Revisionsschacht hatte der Eigentümer Sorge zu tragen, für die Grundstücksanschlussleitung - das Stück vom Revisionsschacht bis zur Straßenmitte - war die Stadt verantwortlich. War dieses Leitungsstück kaputt oder undicht, hat sie es sanieren lassen. „Bezahlt haben dafür aber auch bisher die Eigentümer“, sagt Moschull.

Der Rat der Stadt wird am Montag wohl eine Änderung der Entwässerungssatzung beschließen: Künftig sind Eigentümer dann für die kompletten privaten Leitungen und damit ihre Dichtheitsprüfung zuständig. Diese kostet bis zu 600 Euro, muss alle 20 Jahre wiederholt werden. Die Verwaltung spart sich dafür den Aufwand.

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Was viele am Donnerstagabend ärgert: Würde die Stadt die Grundstücksanschlussleitungen ins öffentliche Kanalnetz übernehmen, trügen alle Bürger die Kosten gleichermaßen. Dann würden die Gebühren aber um bis zu vier Prozent (33,80 Euro für eine vierköpfige Familie) steigen. „Das finde ich gerechter“, meinte eine Frau. „Wer nur eine kleine Rente hat und kein Geld für die Reparatur, bekommt doch auch keinen Kredit mehr.“ Motschull entgegnete: „Laut Landesgesetz ist der Eigentümer verantwortlich.“

„Aber ich bin an den Schäden doch gar nicht Schuld. Oft sind das doch Bergbauschäden“, meint ein Senior. Den Schaden bei der „Deutschen Steinkohle“ geltend machen können Alstadener aber nicht mehr - die DSK ist nur noch für einige Gebiete im Norden zuständig, sagt WBO-Mann Pierre Brands. Er stellt klar: „Wer Schadensansprüche stellen will, muss das unbedingt mit dem Prüfer absprechen.“