Oberhausen. .
Winfried Reyer soll an die Stadt Oberhausen 453 Euro nachzahlen. So steht’s in der Rechnung über vier Jahre Straßenreinigung. Was ihn wundert: Angeblich soll sich seine Grundstücksfront an der Westmarkstraße in Buschhausen verdoppelt haben.
453 Euro soll er nachzahlen. Winfried Reyer ist stinksauer, dass die Stadt Oberhausen ihm jetzt rückwirkend über vier Jahre eine Rechnung über Straßenreinigung schickte. Was ihn wunderte: Angeblich soll sich seine Grundstücksfront an der Westmarkstraße in Buschhausen verdoppelt haben.
Der Familienvater vermutete zunächst einen Irrtum. Mittlerweile unterstellt er „Gebührenklau“. Denn die Stadt stellte ihm die zusätzliche Straßenreinigungsgebühr für einen Teil seines Gartens in Rechnung. Knackpunkt ist ein 124 Quadratmeter großer Streifen. Der ist im Grundbuch als eigenes Flurstück eingetragen. Und diese Fläche bewertet die Stadtverwaltung genauso wie das Vordergrundstück mit Straßenfront. Aus 15 Metern wurden so zweimal 15 Meter.
Die Stadt verweist auf die Straßenreinigungssatzung aus dem Jahr 2005. Demnach gelten alle Grundstücke als erschlossen, die auch tatsächlich einen Zugang zur Straße haben – egal ob Garten oder Einfamilienhaus.
Viele Nachbarn sind ebenfalls betroffen
Eine Frage der Definition
Die Reyers überlegen, gegen den Nachzahlungsbescheid zu klagen. Sie suchen gerade Leidensgenossen, von denen es offensichtlich mehrere in Oberhausen gibt.
Winfried Reyer wünscht sich vor allem eine Klärung, was denn ein Grundstück ist. Die Straßenreinigungssatzung sagt: „Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Buchgrundstück.“ Laut Winfried Reyer stehe im Grundstück zwar ein gemeinsames Grundstück, aber auch der Hinweis auf zwei gemeinsame Flurstücke.
Kontakt zu Winfried Reyer: winni.reyer@web.de
„Hinter- und Vordergrundstück müssen gleich behandelt werden“, erklärt Stadtsprecher Uwe Spee. Das kann Winfried Reyer bei zwei unterschiedlich bewohnten Grundstücken nachvollziehen. Aber, dass er jetzt für Rasen und Beete, die noch nicht einmal an der Straße liegen, Gebühren bezahlen soll, will er nicht verstehen. „Es sieht doch jeder, dass das hier nur ein Grundstück ist.“ Die beiden Flächen seien auch immer nur gemeinsam genutzt worden.
Die Reyers sind mit ihrem Schicksal nicht alleine. Wie viele Gebührenbescheide wirklich nachverschickt worden sind, kann die Stadt auf die Schnelle nicht feststellen. „Ganz vielen unserer Nachbarn geht es ähnlich“, sagt Winfried Reyer. Schon im Februar beschwerten sich Eigentümer aus der Jägerstraße über Nachzahlungen.
Warum sein Grundstück überhaupt als zwei Flurstücke im Grundbuch eingetragen wurde, kann sich Winfried Reyer nicht mehr erklären und fand auch nirgendwo einen Grund. „Das muss irgendwann in den 50er Jahren mal so gekommen sein.“
Die Reyers fürchten jetzt, dass sich die doppelte Bemessung demnächst auch bei der Straßensanierung niederschlagen könnte. Deshalb wollen sie die Flurstücke beim Katasteramt zu einem einzigen zusammenfassen lassen. Das funktioniere wohl problemlos, bestätigt auch die Stadt. Winfried Reyer: „Damit sind wir das Problem zumindest ab dem nächsten Jahr los.“