Oberhausen. . Warum muss ein Eigentümer Straßenreinigungsgebühren bezahlen, obwohl sein Grundstück gar nicht an eine Straße grenzt? Schlappe 300 Euro fordert die Stadt Oberhausen von einer Königshardter Familie rückwirkend für die vergangenen vier Jahre.
Familie Hinsenkamp besitzt ein Grundstück gleich an der Jägerstraße, für das begleichen sie die jährlich anfallenden Beiträge für Straßenreinigung, Winterdienst und Straßenerneuerung. Gleich hinter ihrem Besitz hat die Familie aber noch ein zweites Stück Land, auf dem sie einen Garten angelegt haben. Der ist von der Straße aus zwar nicht zu erreichen, trotzdem wurden die Hinsenkamps nun aufgefordert, auch für das zweite Grundstück, den sogenannten Hinterlieger, Straßenreinigungsgebühren zu zahlen. Schlappe 300 Euro, rückwirkend für die vergangenen vier Jahre.
„Grundstücke müssen nach dem Grundgesetz gleich behandelt werden“, sagt Stadtsprecher Rainer Suhr. „Deshalb fallen für eines, das an eine Straße grenzt, und eines, das dahinter liegt, die gleichen Gebühren an.“ Denn würden diese Grundstücke zwei unterschiedlichen Eigentümern gehören, zahle ja sonst nur einer für eine Dienstleistung, von der beide einen Nutzen haben.
Teilstücke zu vereinen, wenn gleich belastet
Gehören die Grundstücke derselben Person, biete sich an, sie zu vereinen. Nachbarn der Familie, die ähnliche Gebührenbescheide zugeschickt bekamen, planen das, Susanne Hinsenkamp erkundigte sich ebenfalls: „Das vordere Grundstück ist mit einer mittlerweile abgetragenen Grundlast belegt. Deshalb hieß es, wir könnten die Teilstücke nicht zusammenlegen.“
Stimmt nur teilweise: Zwei Teilstücke lassen sich dann zusammenlegen, wenn sie gleich belastet sind. Sprich, wenn beide mit der gleichen Schuld etwa aus Hypotheken oder eben gar keiner belegt wurden. Ist die Grundlast bereits beglichen, kann der Eigentümer den entsprechenden Eintrag im Grundbuch löschen lassen - damit sind beide Grundstücke gleich unbelastet und können zusammengelegt werden. „Wer aber frisch eine Hypothek aufgenommen hat oder eine alte noch nicht abbezahlen kann, wird hier bestraft“, findet Susanne Hinsenkamp.