Mülheim. Die VHS bietet für die Eltern der Flüchtlingsfamilien, die im Oktober nach Styrum ziehen, Kurse zur sprachlichen und kulturellen Bildung an. In Schulen werden Kinder im Rahmen des Seiteneinsteiger-Programms intensiv über zwei Jahre gefördert.

Die Erwachsenen unter den 140 Flüchtlingen, die im Oktober an die Gustavstraße in Styrum ziehen, sollen in „Mini-Integrationskursen“ von der Heinrich-Thöne-Volkshochschule gefördert werden. Die Kurse enthalten 150 Arbeitsstunden und sollen den Eingereisten eine „sprachliche Basisqualifikation und kulturelle Basis“ vermitteln. Das bestätigte der städtische Kulturbetrieb.

Eine Förderung der erwachsenen Asylbewerber auf dem Niveau der 640 Stunden umfassenden Integrationskurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei nach Thomas Konietzka vom Sozialamt nicht möglich. „Die Kurse können nur von Flüchtlingen besucht werden, die eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive haben“, sagt Konietzka.

Eine "schnelle und problemlose" Option

Wer keinen solchen Status hat, ist auf eigenständige Fördermaßnahmen der Kommunen angewiesen. Das heißt: Will die Stadt den Eltern neu eingereister Familien eine unmittelbare Bildungsperspektive geben, „muss sie freiwillig Geld in die Hand nehmen“, wie es Konietzka formuliert.

Zwar seien die VHS-Kurse eine „abgespeckte“ Version der Integrationskurse vom BAMF, aber für eine unmittelbare Förderung der Flüchtlinge seien sie eine „schnelle und problemlose“ Option, so Dirk Schneider, Leiter des Kulturbetriebs.

Kurse in der Umgebung der Wohnsiedlung

Mit dem Konzept versuche man seinem Bildungsauftrag auch entgegenzukommen, wenn die Zahl der Flüchtlinge weiter steigt. „Wir fangen mit ein bis zwei Kursen an, aber das ist ein großer Apparat, der in Gang gesetzt wird“.

Die Kurse setzten eine freiwillige Teilnahme der Asylbewerber voraus. Auch müssen die Flüchtlinge einen Eigenanteil von 15 Euro pro Kurs übernehmen. Stattfinden sollen die Kurse in direkter Umgebung der Wohnsiedlung an der Gustavstraße.

Soziale und kulturelle Teilhabe

Der Haushaltsvorstand einer Flüchtlingsfamilie erhält eine Grundsicherung von monatlich 362 Euro, der zweite Erwachsene 326 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die monatlichen Leistungen gestaffelt. Die Jüngsten bekommen 215 Euro, die Ältesten 290 Euro.

Von diesem Geld sind Regelsätze für bestimmte Leistungen vorgesehen, etwa für soziale und kulturelle Teilhabe. Wofür der Asylbewerber sein Geld letztendlich ausgibt, ist ihm aber selbst überlassen. 15 Euro kann er für eine Kinokarte ausgeben, oder eben für einen „Mini-Integrationskurs“ der VHS.

"Ich halte es für lebenswichtig"

Da die Flüchtlinge die Kurse freiwillig antreten und zum subventionierten Preis selbst bezahlen müssen, hofft André Fox vom Sprachinstitut „Foxchool“, dass intensiv auf die Flüchtlinge zugegangen wird. „Bildungsschwache Menschen suchen nicht gezielt nach Bildungsangeboten“, so Fox. Er selber kenne viele Einwanderer, die deshalb auf der Strecke bleiben und nach vielen Jahren noch kein Deutsch sprechen. „Hier gilt es nachzuhelfen.“

Fox selber möchte acht Flüchtlinge in seinem Sprachinstitut ehrenamtlich unterrichten „Ich halte es für lebenswichtig, dass die Menschen professionell gefördert werden.“ Für weitere Förderprojekte sucht Fox nach Kooperationspartnern.

Förderung für Seiteneinsteiger

Die Förderung der Flüchtlingskinder unterliegt im Gegensatz zu der Erwachsenenbildung der Landesgesetzgebung: Im Rahmen der NRW-weiten Beschulung von Seiteneinsteigern werden Kinder über zwei Jahre intensiv gefördert, besonders in der deutschen Sprache. Oft werden Kinder dabei direkt in die normalen Klassen integriert.

Auch wird keine Schulform in Mülheim mehr bei der Aufnahme von Flüchtlingen ausgenommen: Alle Gymnasien nehmen ebenfalls Flüchtlinge auf. „In Mülheim läuft dieser Verteilungsprozess sehr friedlich ab“, sagt Britta Russack, Leiterin der Koordinierungsstelle Bildung im Amt für Kinder, Jugend und Schule. „Alle Schulleiter nehmen ihre Verantwortung sehr ernst. Das ist nicht selbstverständlich.“