Mülheim. Jetzt steht dem Ausflug des schwerbehinderten Bochumers Eckard Felix am Samstag nach Mülheim nichts mehr im Wege. Er darf mit seinem Elektro-Scooter auch die Busse der MVG benutzen. Die WAZ hat sich für den beinamputierten Mann bei der Mülheimer Verkehrsgesellschaft erkundigt.
„Das kann doch wohl nicht wahr sein. Man hat mir bei der Mülheimer Verkehrsgesellschaft gesagt, dass ich mit einem Elektro-Scooter den Bus nicht benutzen darf.“ Telefonisch klagte der Bochumer Eckard Felix der WAZ-Redaktion sein Leid. Am nächsten Samstag will er von Bochum aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Mülheim fahren. „Mit dem Zug nach Mülheim, alles kein Problem. Auch vom Bahnsteig runter in den Bahnhof komme ich mit dem Aufzug. Aber dann geht’s nicht weiter.“
Telefonisch hatte sich Eckard Felix bei der Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG) zur Sicherheit vorab erkundigt, ob er denn auch hier genau so problemlos unterwegs sein kann wie von Bochum gewöhnt. In den Bus 124 oder 133 müsste er einsteigen, um an sein endgültiges Fahrtziel zu kommen. Doch daraus sollte nichts werden, das zumindest wurde ihm am Telefon erklärt. Mit einem Elektro-Scooter – das ist so etwas ähnliches wie ein Elektro-Rollstuhl, aber mit eigenem Lenker – dürfe er den Bus nicht benutzen, hatte man ihm erklärt.
Dienstanweisung regelt Beförderung orthopädischer Hilfsmittel
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„Alles Quatsch“, wundert sich Olaf Frei, Pressesprecher der Verkehrsbetriebe über diese Auskunft. Denn in einer Dienstanweisung ist klar geregelt, welche „orthopädischen Hilfsmittel“ für schwerbehinderte Menschen kostenlos mit befördert werden müssen – vorausgesetzt in Bus oder Bahn ist genügend Platz dafür. Ein Elektrorollstuhl gehört ebenso dazu wie ein Elektro-Scooter, der ein wenig länger, dafür aber schmaler ist. Die Hilfsmittel müssen der vorgeschriebenen ISO-Norm entsprechen, was Breite und Gewicht angeht.
Voraussetzung ist auch, dass die Benutzer über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ verfügen. Das alles ist bei dem Bochumer Eckard Felix der Fall. Er ist schwerbehindert, an beiden Beinen amputiert und auf einen Rollstuhl angewiesen. In Bochum kann er ungehindert unterwegs sein.
Busfahrer müssen die Rampen an der Tür ausklappen
Teil der Dienstansweisung der MVG sei auch, dass die Busfahrer den Rollstuhlfahrern beim Einsteigen helfen müssen, erklärt Olaf Frei. Das bedeutet, dass sie am hinteren Einstieg eine Rampe ausklappen müssen, über die die Rollis problemlos hinein- und hinaus rollen können. Ist der Fahrer selber dazu nicht in der Lage, etwa weil er „Rücken“ hat, muss er Jemanden um Mithilfe bitten. Aber auch das sei eigentlich nie ein Problem, versichert Pressesprecher Frei und wundert sich über die telefonische Auskunft, die man dem schwerbehinderten Bochumer bei der MVG gegeben hat.
Einziger Grund einen Elektro-Scooter oder einen Elektro-Rollstuhl nicht mitzunehmen, könnte sein, dass der ein Kennzeichen (= Straßenzulassung) hat und damit als Kleinkraftrad gilt.