„Der Kunde steht im Mittelpunkt“, heißt es bei der MVG. Das gelte besonders für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, deren Hilfsmittel kostenlos befördert werden.

Keine Mobilitätshilfen sind dagegen Fahrräder, Tandems Roller, Mopeds, Segways oder auch übergroße Outdoor-Freizeitrollstühle.