Mülheim. Die Stadt ließ einen Baum auf einem Privatgrundstück in Abwesenheit der Eigentümerin fällen und schickte eine Rechnung über 608,10 Euro. Mit “Gefahr im Verzug“ begründete die Stadt ihr Handeln. Die Eigentümerin hatte nur kurz das Haus verlassen. Als sie wiederkam, war der Baum plötzlich weg.
Man muss sich die Situation mal vorstellen: Man verlässt vormittags das Haus und findet bei der Rückkehr die Reste eines gefällten Baumes in seinem Garten. Nach einigen Telefonaten stellt sich heraus, dass die Fällung das städtische Grünflächenamt veranlasst hat und nach einigen Tagen wird auch eine Rechnung zugestellt: 583,10 Euro für die „Ersatzvornahme“ und 25 Euro Verwaltungsgebühren. Begründet wird das mit „Gefahr im Verzug“, um also die öffentliche Sicherheit auf einem Weg wieder herzustellen, auf den die Birke zu stürzen drohte.
So ist es Ursula Schneider Ende Februar ergangen. Da das Widerspruchsrecht abgeschafft wurde, hat sie einen Anwalt eingeschaltet und klagt gegen den Kostenbescheid vor dem Verwaltungsgericht.
Menschenleben in Gefahr?
Den Baum, so sagt sie, habe sie gemeinsam mit einem Gärtner schon längere Zeit im Blick gehabt, weil ihr klar war, dass damit irgendwann etwas passieren müsse. Es war eine doppelstämmige Birke, sehr schief gewachsen. Auch eine kleine morsche Stelle gab es. Vor fünf Jahren bereits hat Schneider mit Freunden einen Stamm entfernt. Eine akute Gefahr aber? Davon kann keine Rede sein, sagt auch ihr Gärtner nach einem Blick auf die Schnittflächen.
Anders die Stadt. „Ich konnte aufgrund des Baumzustandes nicht hinreichend ausschließen, dass der Baum jeden Moment selbst ohne zusätzliche äußere Einflüsse umstürzen und somit Menschenleben gefährden kann. Ich sah mich daher zur sofortigen Handlung gezwungen“, schreibt Amtsleiterin Sylvia Waage im Kostenbescheid. Sturm sei für den 27. Februar zu erwarten gewesen, lautete eine mündliche Erklärung gegenüber Schneider, die das dann recherchierte. Plötzlich war das Argument wie weggeblasen. Der einzige Sturm, der sich an jenem Tag tatsächlich ereignete, war der Möhnensturm.
Kein Einblick in den Garten möglich
„Nach der Entfernung konnte meine fachliche Einschätzung einer erheblichen Verkehrsunsicherheit des Baumes durch den Grad der Ausmorschung im Stamminneren verifiziert werden“, heißt es in dem städtischen Schreiben. Beigefügt sind drei, zum Teil unscharfe Beweisfotos, die zeigen sollen, wie die Birke nur von der benachbarten Buche gehalten wird.
Wie der Baumkontrolleur, der auf dem Weg war, eine nahegelegene Eiche auf einem städtischen Grundstück zu kontrollieren, überhaupt die Standsicherheit feststellen und verifizieren konnte, bleibt der Frau ein Rätsel. Ihr Grundstück am Schellhockerbruch ist dicht bewachsen. Einblicke verwehrt ein Zaun aus Bambusgeflecht. Und die schadhafte Stelle befindet sich nicht an der zum Schellhockerbruch zugewandten Stelle, der dort ein wenig frequentierter Fußweg ist.
Rechtsstreit deutlich teurer als die Baumfällung an sich
Schneider denkt an die Grundgesetzartikel 13 und 14, die den Schutz des Eigentums und die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren. Betreten habe auch kein Mitarbeiter das Grundstück, wie die Stadt ihr versicherte. Man habe vielmehr Baumkletterer engagiert. Aber wenn der Baum marode war, fragt sich Schneider, wie konnte er das aushalten? Hat man denn versucht, sie zu erreichen? „Geklingelt haben sie schon. Angerufen nicht, das hätte ich auf meinem Telefon gesehen“, erzählt sie. Nachbarn wurden auch nicht gefragt, obwohl einer in seinem Garten war; der hätte auch ihre Handynummer gehabt. „Wäre tatsächlich Gefahr im Verzug gewesen, hätte die Stadt auch den Weg sperren können“, glaubt sie.
Ursula Schneider ist eine besonnene Frau, die den Ausgleich, nicht die Konfrontation sucht. „Ich habe einen Vergleich angeboten. Ich wäre bereit, 200 Euro zu zahlen“, erzählt sie. Doch die Stadt lehnte ab. „Es ist denen lieber vor Gericht zu unterliegen als einen Fehler zuzugeben“, denkt sie, denn sie ist davon überzeugt, dass der Kontrolleur die Gefahr durch den schiefgewachsenen Baum falsch eingeschätzt habe.
Die Kosten des Rechtsstreits werden jetzt die der Baumfällung deutlich übersteigen.