Mülheim. . Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert Träger allgemeiner Schulen, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen wollen. Auch die Stadt Mülheim könnte in den Genuss der so genannten Inklusionspauschale kommen. In drei Jahren aber hat sie keinen einzigen Antrag gestellt.
Auf den ersten Blick staunt man: Da gibt es also eine „Inklusionspauschale“, die die Städte beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abrufen könnten – und Mülheim hat sich laut Statistik in drei Jahren kein einziges Mal um diese Fördermöglichkeit für Einzelmaßnahmen bemüht. Dabei ist die Sache mit der Inklusion – also der Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf in allgemeine Schulen – kostenträchtig und die Kommune nun wahrlich klamm.
Lothar Reinhard (MBI) staunt nicht nur; er spricht von „Armutszeugnis“ und „Ignoranz“. Es sei ein Unding, dass eine Stadt, die pleite ist und immer vehement mehr Geld von Land und Bund fordert, Hilfen wie die Pauschale (...) ungeprüft über Jahre an sich vorbeiziehen lasse.
Bis dato habe es keine passende Fallgestaltung gegeben
So ganz richtig ist diese Interpretation aber nicht, sagt Peter Hofmann, Abteilungsleiter im Amt für Kinder, Jugend und Schule. Auf dem Plan habe man die Inklusionspauschale durchaus – „wir sind ja gehalten, alle Fördermittel, die angeboten werden, in Anspruch zu nehmen“. Doch bis dato habe es keine passende Fallgestaltung gegeben, da nur ein kleiner Kreis von Kindern eine Chance auf Förderung habe. Aktuell suche man dennoch das Gespräch mit Kommunen vergleichbarer Größe, die bereits von der Pauschale profitiert haben. „Wir wollen wissen, wie sie vorgehen und werden im neuen Bildungsausschuss darüber berichten.“
Förderung für 280 Kinder
Rund 280 Schulkinder haben bis heute von der Pauschale profitiert; die Höchstsätze liegen zwischen 6000 und 16.000 Euro. Gefördert werden kann ein Kind allerdings nur, wenn der entsprechende Antrag gestellt worden ist, bevor es an der neuen Schule aufgenommen worden ist.
Noch ist unklar, ob es die Pauschale über 2014 hinaus geben wird. Das hängt laut LVR davon ab, wer, wie und in welchem Umfang für die Inklusion aufkommt.
Seit Juni 2010 besteht besagte Inklusionspauschale, die eine freiwillige Leistung des LVR ist – und zwar für Träger allgemeiner Schulen, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen wollen, die andernfalls auf eine LVR-Förderschule gehen müssten. Gefördert werden laut LVR-Mitarbeiter Wilfried Kölzer allerdings nur Kinder mit den Förderschwerpunkten „Sehen“, „Hören und Kommunikation“, „körperliche und motorische Entwicklung“ sowie „Sprache“.
Zum Beispiel eine Rampe für einen Rollstuhlfahrer
Kölzer nennt Beispiele: „Wir helfen etwa, wenn die Schule eine Rampe für einen Rollstuhlfahrer nicht finanzieren kann oder wenn ein extra Wickelbereich eingerichtet werden muss.“ Die Kommune erhalte grünes Licht, die nötigen Dinge zu beschaffen – „und wir begleichen das dann“.