Mülheim. . Die kontinuierliche Überwachung der schwermetallhaltigen Staubniederschläge an der umstrittenen Schrottverarbeituzng Jost an der Weseler Straße in Mülheim ist nicht rechtens. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Anwohner sind fassungslos.

Die Nachbarn der Schrottverarbeitung an der Weseler Straße sind fassungslos: Ausgerechnet die Messstelle, die in den vergangenen Jahren die höchsten Werte für Schwermetalle wie Nickel im Staubniederschlag registriert hat, muss entfernt werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Eilverfahren dem Betreiber der Schrott-Anlage, der Firma Paul Jost, Recht gegeben: Eine kontinuierliche Überwachung der Firma, die nicht anlassbezogen ist, sei nicht durch geltendes Recht gedeckt.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) wird die Messstelle in den nächsten Tagen abbauen. Zur Feststellung der Schwermetallbelastung hatte das Amt die Messstelle direkt am Werksgelände auf einem Grundstück, das der Paul Jost GmbH gehört, aufgestellt. Die Bezirksregierung hatte die Duldung der Anlage auf dem Privatbesitz angeordnet, um über längere Zeit genauere Hinweise auf Staubemissionen durch die Schrottverarbeitung in Speldorf zu bekommen. Nach der Entscheidung des Gerichtes muss das Land diese Anordnung nun zurücknehmen.

Manipulation an der Anlage vermutet

Seit Jahren verhandelt die Bezirksregierung mit dem Unternehmen über eine Reduzierung der Umweltbelastungen, die vom Umladen, Zerkleinern und Umschlagen der Metallmengen ausgehen. Eine Bürgerinitiative wehrt sich seit Jahrzehnten gegen die Schadstoffbelastungen, den massiven Lärm und die Erschütterungen im Umfeld. Per Vertrag ist das Unternehmen inzwischen an bestimmte Auflagen gebunden. Den Bürgern reicht dies bei weitem nicht. Die Forderung lautet weiterhin: Verlagerung des Unternehmens jenseits eines Wohnstandortes.

Firma will erweitern und klagt

Die Bezirksregierung hat den Antrag der Paul Jost GmbH, den Betrieb der Anlage zu erweitern, abgelehnt. Dagegen hat jetzt die Firma beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage eingereicht.

Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Hubert Niehoff, geht aber davon aus, dass der Ablehnungsbescheid der Regierungspräsidentin seriös fundiert und juristisch wasserfest ist. „Deshalb rechnen wir mit einer Abweisung der Klage.“

Da die Messstelle frei zugänglich ist und trotz ergriffener Maßnahmen zur Staubminderung die Werte sogar noch gestiegen waren, vermutete der Unternehmer Manipulationen der Anlage durch Dritte. Die Bürger wehren sich gegen jeglichen Verdacht: „Es ist für uns ein hohes Gebot, dass keiner von uns jemals das Firmengelände betritt“, so Horst Buchmüller, Sprecher der Initiative. Die Firma Jost wollte zu den Vorgängen gegenüber der WAZ keine Stellung nehmen. Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Hubert Niehoff (Grüne), glaubt nicht an bewusste Manipulation. „Dies wäre wohl nur ausgewiesenen Experten möglich“.

Das Lanuv will nun eine Ersatzmessstelle in Hauptwindrichtung auf einem Nachbargrundstück errichten, um die weitere Kontrolle der Staubniederschläge sicherzustellen. Niehoff: „Ob dies ein vollwertiger Ersatz für die abgebaute Anlage ist, muss sich zeigen.“