Die Vorgaben zur Lärmaktionsplanung taugen nicht, um der Belastung durch Industrie- und Gewerbelärm beizukommen. Das lässt sich aus dem Entwurf des Lärmaktionsplans für Mülheim herauslesen.

Problem Nummer 1: In der Lärmaktionsplanung haben Städte nur so genannte IVU-Anlagen ins Visier zu nehmen. Unter IVU-Anlagen sind laut mehrfach getätigten Angaben des Mülheimer Umweltamtes Gewerbe- und Industriebetriebe zu verstehen, die besonders energieintensiv arbeiten und/oder Abfälle behandeln. Darunter, so heißt es, fielen aber etwa keine Anlagen wie die von Schrottverarbeitungsbetrieben.

Genau die aber sind im Fokus aufgebrachter Bürger; insbesondere der Betrieb der Paul Jost GmbH an der Weseler Straße, wo Bürger seit Jahrzehnten nicht nur gegen die Umweltbelastung durch schwermetallhaltige Stäube kämpfen, sondern auch gegen den Lärm der großen Schrottschere. Aber Jost spielt in der Lärmaktionsplanung keine Rolle, der Betrieb gilt nicht als eine der besagten IVU-Anlagen, für die eine Lärmberechnung vorzunehmen war. Problem 2: Selbst wenn der schrottverarbeitende Betrieb von den NRW-Regelungen zur EU-Richtlinie erfasst wäre, hätte sich hier auf keinen Fall ein Lärmbrennpunkt errechnen lassen. Denn, so hat das Umweltamt der Politik schon wiederholt berichtet: Die Lärmbelastung wird berechnet auf Basis der Anlagegenehmigung. Da in dieser die zulässigen Lärmwerte ohnehin unter denen liegen, die laut EU-Richtlinie zwingend eine Lärmaktionsplanung auszulösen haben, würde rein gar nichts festzustellen sein.

Die Regelungen zur Lärmaktionsplanung seien auf dem Feld des Industrie- und Gewerbelärms, so sagen unverhohlen Mülheimer Fachleute, „nicht sonderlich zielführend“. Da sei der Lärm zu errechnen, der als IVU-Anlage von einem Klärschlammentsorgungsbetrieb ausgeht (nahezu null), andererseits blieben andere potenziell lärmintensiven Anlagen bei der Untersuchung außen vor. So heißt es: Etwaige Lärmprobleme durch die Schrottverarbeitung Jost kann der Lärmaktionsplan nicht lösen, da bleibt die Bezirksregierung als Überwachungsbehörde einzige Ansprechpartnerin der klagenden Bürger.