Mülheim. .
Die Umweltaufsicht der Bezirksregierung will bis Ende des Monats entscheiden, ob sie die Erweiterungspläne der stark staubenden Schrottverarbeitung der Paul Jost GmbH an der Weseler Straße ablehnt oder mit offenem Ende weiterverfolgt. Zuletzt hatte sie das von Jost vorgelegte Staubgutachten als unglaubwürdig zurückgewiesen. Im Speldorfer Wohnumfeld des Betriebs ist die Spannung groß, aber auch die Skepsis.
Zuletzt waren wieder neue Daten der Staubmessungen öffentlich geworden, die zeigen, dass sich trotz Optimismus von Landesumweltministerium und Bezirksregierung zum Ende vergangenen Jahres keine dauerhafte Reduzierung der Schwermetalle im Staubniederschlag rund um den Jost-Betrieb einstellen – und das, obwohl schon zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden waren, die Abhilfe schaffen sollten. Schlimmer noch: Für die Monate Januar bis Mai musste das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nickel-Rekordwerte feststellen, im Mittel 1460,6 Mikrogramm/m2. Dabei gilt als Vorsorgewert in der „Technischen Anleitung Luft“ ein Wert von nur maximal 15 Mikrogramm/m2.
Und nun zweifelt die Bezirksregierung am vorgelegten Staubgutachten von Jost. Dieses hat er vorgelegt, um die Unbedenklichkeit seiner Erweiterungspläne nachzuweisen. Jost will unter anderem den Durchsatz seiner Schrottschere verdoppeln, Schüttboxen und einen neuen Spänelagerplatz errichten. Daneben plant er einige Verbesserungen zum Schutz vor Staubeintrag in die Luft.
Maßnahmen sollen die Summe der Staubemissionen reduzieren
„Durch die Maßnahmen“, schrieb die Bezirksregierung nun auf WAZ-Anfrage, „erhöhen sich die Staubemissionen grundsätzlich nicht, sondern sollen in der Summe reduziert werden.“ Der gesteigerte Durchsatz an der Schrottschere werde an anderer Stelle durch weniger Durchsätze kompensiert. Der Jahres-Durchsatz an Schrott werde pro Jahr von 240- auf 190 000 Tonnen gesenkt.
Die Bürgerinitiative von der benachbarten Hofackerstraße zweifelt an, dass ihr Problem so zu lösen ist. Ihr Sprecher Horst Buchmüller sagte, weniger entscheidend für die Staubentwicklung sei die Tonnage, sondern das Volumen. Dies werde, so vermutet er, noch erhöht, weil Jost viel mehr „Späne mit feinsten Anhaftungen“ bearbeiten wolle. „Da würden die Staubemissionen gewaltig steigen“, so seine Prognose. Er kritisiert zudem, dass sich die Aufsicht offenbar ausschließlich am Staubgutachten aufhängt, das Thema Lärm aber wohl keine Rolle im Genehmigungsverfahren für die Scheren-Erweiterung spiele.
Sollte die Bezirksregierungden Erweiterungsantrag von Jost bis Ende August ablehnen, müsste sie innerhalb weiterer vier Wochen einen Ablehnungsbescheid erstellen. Weitere vier Wochen Zeit nach der Zustellung des Bescheids hätte die Jost GmbH, um dagegen Klage beim Oberverwaltungsgericht einzureichen. Zurzeit ist die Bezirksregierung nach eigener Aussage dabei, die Stellungnahme von Jost zur Ablehnung des Staubgutachtens rechtlich zu bewerten. „Ob es möglich ist, die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen durch Nebenbestimmungen sicherzustellen“, so die Behörde, sei Gegenstand jener Bewertung.