Mülheim. Der Staatsanwalt hatte einem 37-Jährigem Mülheimer vorgeworfen, seine Frau so schwer verletzt haben, dass sie an den Verletzungen starb. Im Krankenhaus stellte man einen Milzriss fest. Ein Gutachter aber hielt einen Sturz für wahrscheinlicher.

Mit einem Freispruch endete am Mittwoch vor dem Landgericht, deutlich schneller als erwartet, das Verfahren gegen einen 37-jährigen Mülheimer. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Durch einen Tritt in den Bauch habe er seine gleichaltrige Ehefrau am 7. Oktober 2012 in Mülheim so schwer verletzt, dass sie an den Folgen drei Tage später verstarb.

Der Angeklagte bestritt das energisch. Er habe – abgesehen von den Schwierigkeiten, die beider Drogensucht hervorbrachte – eine weitgehend harmonische Ehe geführt. Zwischen zwei Haftaufenthalten habe er seine spätere Ehefrau 2003 kennen gelernt, zunächst aber wieder aus den Augen verloren. Nach einer Therapie wurde 2011 geheiratet. „Klar, haben wir mal gestritten. Sie hat auch schon mal was nach mir geworfen. Aber es gab keine Probleme, die nicht lösbar gewesen wären.“

Milz war gerissen

Am ersten Hochzeitstag, so der Angeklagte, sei es seiner Frau plötzlich schlecht gegangen. „Sie hat sich noch entschuldigt, dass sie uns den Hochzeitstag verdirbt. Ich habe gesagt, das sei nicht schlimm, weil noch viele kommen würden. Sie hat sich immer wieder übergeben, wurde zusehends schwächer.“ Er rief schließlich einen Krankenwagen. Im Krankenhaus stellte man fest, dass die Milz der Frau gerissen war. Trotz ärztlicher Bemühungen starb sie kurz darauf.

Die Mutter der Verstorbenen, die auch als Nebenklägerin auftrat, hatte das Verfahren in Gang gebracht, indem sie bei der Polizei aussagte, ihr Sohn habe ihr von Kung Fu oder Karate-Übungen in der Küche erzählt. Eine Aussage, die sie vor Gericht wiederholte. Auch andere Zeugen wollten schon einmal etwas von Gewalt in der Ehe gehört haben. Konkrete Angaben konnte aber niemand machen.

Sturz war vermutlich Ursache

Und auch das Spurenbild wollte nicht passen: Es gab keine älteren oder neueren Verletzungen, die auf häusliche Gewalt hätten schließen lassen. Und auch für die Milzruptur komme ein Faustschlag oder Fußtritt nicht in Betracht, so ein Gerichtsmediziner. Angesichts des Verletzungsbildes sei ein Sturz die wahrscheinlichste Ursache.

Die Juristen waren sich nach sechs Stunden in der Bewertung des Falles einig: Freispruch auf Kosten der Staatskasse. „Genau wird sich die Ursache wohl niemals klären lassen“, so der Vorsitzende. Die Kammer habe Verständnis dafür, dass die Mutter den Tod ihrer Tochter nicht überwinden könne und nach Antworten suche. „Vielleicht tröstet es sie ja ein wenig, dass der Tod ihrer Tochter keine Folge sinnloser Gewalt, sondern höchstwahrscheinlich eines Unfalles war.“