Duisburg/Mülheim. Der Mülheimer Chef einer Künstleragentur, die rund 40 Kinder betreute, muss wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen für neun Jahre ins Gefängnis. Thomas V. hatte zehn Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren zu Sexspielen gezwungen, sie teilweise dabei gefilmt.

Neun Jahre Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs, so lautete gestern das Urteil des Landgerichts Duisburg gegen Thomas V. Der 39-jährige Mülheimer nahm den Richterspruch ohne sichtbare Regung entgegen. 2011 und 2012 hatte sich der Betreiber der Künstleragentur „Youngstars and friends“ an zehn Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren vergangen.

Seinen größten Erfolg feierte V. mit einem jungen Tänzer, der es ins Finale einer Fernseh-Casting-Show schaffte. Doch zehn der insgesamt rund 40 Kinder, die der Berufslose betreute, zahlten einen hohen Preis für den Traum, einmal als großer Künstler auf der Bühne zu stehen: Als „Mutprobe“ mussten sie sich auf Sexspiele einlassen.

Erlebnisse vor Gericht schildern

Die Übergriffe ereigneten sich zumeist in der Wohnung des 39-Jährigen in der Mülheimer Innenstadt. Einige Taten geschahen auch in Hotels, in denen der Angeklagte mit seinen Schützlingen vor und nach Auftritten übernachtete, oder im Auto, bei der Fahrt von oder zu einem Termin. In einigen Fällen hatte sich der 39-Jährige zunächst darauf beschränkt, den Kindern bei der Selbstbefriedigung zuzuschauen und dabei auch Filmaufnahmen zu machen. Mit einigen Opfern übte er später auch den Hand- oder Mundverkehr aus.

Das alles hatte der 39-Jährige im Laufe des neuntägigen Verfahrens mehr oder weniger gestanden. Allerdings hatten seine wechselnden Angaben meist doch noch so viele Fragen aufgeworfen, dass es einigen der jungen Zeugen nicht erspart blieb, ihre Erlebnisse vor Gericht zu schildern.

Einschlägige Vorstrafen

Sein Mandant habe nie Gewalt angewendet, betonte der Verteidiger. „Er ist nicht der eiskalte Kinderschänder, der jede Gelegenheit ausnutzt, sonst hätte es ja noch viel mehr Opfer geben müssen.“ Erklärungen für das Verhalten des Angeklagten suchte der Anwalt in der Vergangenheit des 39-Jährigen, dessen Kindheit durch Gewalt und Alkoholismus des Vaters gekennzeichnet gewesen sei und der selbst Opfer sexueller Gewalt wurde.

Zwei Gutachter hatten dem Angeklagten zwar dissoziale und narzisstische Persönlichkeitszüge bescheinigt, Anhaltspunkte für schuldmindernde Faktoren vermochten sie jedoch nicht auszumachen. Der Staatsanwalt hatte für die Taten daher neuneinhalb Jahre gefordert. Mit Ausnahme des Geständnisses vermochte die Kammer wenig zu finden, was für den Angeklagten spreche. Strafschärfend wirkten sich dagegen einschlägige Vorstrafen aus und der Umstand, dass Thomas V. zur Tatzeit noch unter Bewährung stand. Seine Gefängnisstrafe wird sich daher noch um ein Jahr verlängern.