Ende Februar ist es ein Jahr lang her, dass die Awo ihre Geschäftsführerin Adelheid Zwilling von einem auf den anderen Tag vor die Tür gesetzt hat. Am 21. März nun kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung über die fristlose Kündigung. Doch weiter ist unklar, warum der Wohlfahrtsverband seine langjährige Führungskraft geschasst hat.
Dass das Verfahren lange auf Eis lag, hat zweierlei Gründe. Zunächst hatte das Arbeitsgericht Oberhausen seine Nichtzuständigkeit für die Klage erklärt, weil Geschäftsführer keine klassischen Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes seien. Die Überweisung der Angelegenheit zum Duisburger Landgericht kostete Zeit. Danach blieb die Klägerin selbst länger den von ihr zu leistenden Prozesskostenvorschuss schuldig, so dass sich das Gericht zunächst nicht bemüßigt fühlte, in der Streitsache voranzuschreiten.
Nun ist die Zahlung geleistet, der erste Verhandlungstermin steht. Laut Gericht beanstandet Zwillings Rechtsbeistand die fristlose Kündigung zum 1. März 2013 schon deshalb, weil die Awo sie nicht fristgerecht spätestens zwei Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen habe. Nebulöser Knackpunkt ist aber vor allem der Kündigungsgrund. Wie ein Sprecher des Landgerichtes auf Anfrage sagte, hat die Awo diesen bis heute nicht dargelegt.
Gegenüber der WAZ hatte der Awo-Vorstand seinerzeit nur geäußert, dass das Vertrauensverhältnis zu Zwilling nachhaltig gestört sei. Wie dem auch sei: Die Awo hat sich in ihrem Kündigungsschreiben noch ein Hintertürchen offen gehalten. Sollte die fristlose Kündigung nicht greifen, habe sie angekündigt, hilfsweise auf ihr ordentliches Kündigungsrecht zurückzugreifen.