Mit einer Verurteilung zu viereinhalb Jahren Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge endete gestern vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 37-jährigen Mülheimer. Im Streit hatte er am 28. Mai am Rühlweg seinen gleichaltrigen Schwager erstochen. Der Mann verblutete am Tatort, der schnell herbeigerufene Notarzt konnte ihn nicht mehr retten. Die Tat ereignete sich mitten am Tag auf offener Straße.

Die ursprüngliche Anklage hatte auf Totschlag gelautet. Doch einen Tötungsvorsatz vermochten die Richter dem 37-Jährigen in dem mehrtägigen Verfahren nicht nachzuweisen. Es sei nicht ganz sicher, in welcher Position sich der Angeklagte und das Opfer zum Zeitpunkt des Stiches mit einem 13 Zentimeter langen Keramikmesser befunden hätten und was mit dem Stich bezweckt werden sollte. „Dass das Messer in die Seite des Opfers geführt wurde, legt jedenfalls nicht den zwingenden Schluss nahe, dass der Angeklagte den Tod seines Schwagers wollte“, so der Vorsitzende.

Sicher sei allerdings, dass es sich nicht um Notwehr gehandelt habe. Angeklagter wie Opfer hätten sich am Tattag verabredet, um ihren Streit gewalttätig weiter zu führen, so die Überzeugung der Richter. Ein Streit, der sich möglicherweise an Drogengeschäften entzündete, die in dem von beiden Männern gemeinsam betriebenen Mülheimer Imbiss liefen.

Die Version des Angeklagten, er habe aus Notwehr zugestochen, weil sein Schwager ihn mit einer Gebetskette niedergeschlagen hatte, sah die Kammer am Ende als widerlegt an: Täter wie Opfer, so auch die Aussage eines unbeteiligten Zeugen, seien gleichzeitig Angreifer und Verteidiger gewesen. Der Angeklagte selbst habe zugegeben, auf die Provokationen seines Schwagers eingegangen zu sein, „um seine Stärke als Mann zu beweisen“.

Die Richter ordneten die Tat als sogenannten minderschweren Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen ein: Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe sich selbst gestellt und frühzeitig ein Teilgeständnis abgelegt. Zudem habe er sich - mit gewissem Erfolg - um eine Versöhnung mit den Hinterbliebenen des Opfers bemüht, was auf eine tief empfundene Reue schließen lasse.