Mülheim. .
Die Konflikte um den Fluglärm spitzen sich zu. Vor allem eine massive Zunahme von Hubschrauberflügen empören viele Anwohner auf den Ruhrhöhen. Die Schutzgemeinschaft Fluglärm geht jetzt juristisch gegen den Krach am Himmel vor und hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land NRW und die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde eingereicht.
Hubschrauber-Flüge sollen deutlich eingeschränkt werden. Das Mülheimer Netzwerk gegen Fluglärm fordert zugleich die Parteien auf, Einfluss darauf zu nehmen, den „rücksichtslosen Lärmterror von morgens bis nachts zu unterbinden“. Briefe wie diese erreichen das Netzwerk zuhauf, berichtet Waldemar Nowack, dessen Sprecher: „Es ist mal wieder Feiertag. Rausgehen? Nicht möglich! Ratternde Hubschrauber ohne Unterlass. Eine egoistische elitäre Gruppe kann ungehindert tausenden Menschen mit ihrer sinnlosen Rumfliegerei die Gesundheit rauben.“ Oder: „Wie kann es sein, dass um 23.10 Uhr noch ein Helikopter in Richtung Bottrop fliegt?“
Flüge fänden zum Teil in niedriger Höhe statt
Nach Beobachtungen der Anwohner und Kläger sowie des Netzwerkes finden mittlerweile zwischen 8 und 23 Uhr und sogar noch später Hubschrauberflüge statt, meist an Wochenenden und Feiertagen. „Es werden Platzrunden unter zehn Minuten geflogen“, sagt Nowack, heißt: Der Lärm verebbt zu manchen Zeiten gar nicht. Hinzu komme, dass zum Teil in extrem niedrigen Höhen geflogen werde, von 50 Metern ist in der Klageschrift die Rede, und das über Wohngrundstücken. 300 Meter gilt als Mindestmaß.
Gab es im Jahr 2011 rund 2000 Helikopter-Flüge von Mülheim aus, so hat sich die Zahl im vergangenen Jahr auf über 4000 verdoppelt. Im ersten Quartal dieses Jahres sei eine erneute Steigerung zu registrieren, beklagt das Netzwerk.
Hubschrauber unterliegen keinen Einschränkungen
Die Situation ist schwierig. Die Bezirksregierung etwa weist darauf hin, dass Hubschrauber von der Landeplatz-Lärmverordnung im Gegensatz zu anderen Fliegern keinen Einschränkungen unterliegen, weil sich Drehflügler technisch kaum leiser machen lassen. Die Geschäftsführung des Flughafens betont, dass sich die Firma Aveo, Hauptanbieter von Charter-, Rund- und Schulungsflügen, einer Selbstverpflichtung untergeordnet habe: keine Flüge vor 9 und nach 20 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr. Deren Chef, Dietmar Rieß betont: „Daran halten wir uns.“
Bezirksregierung sieht keinen Handlungsbedarf
Die Bezirksregierung stellt den Antrag, die Klage abzuweisen und hebt hervor: Der von den Klägern angesprochene Betrieb mit Hubschraubern entspreche „vollumfänglich der erteilten Betriebsgenehmigung“. Ferner kann die Bezirksregierung einen starken Flug-Anstieg nicht bestätigen. Einen ähnlichen Betriebsumfang habe es schon Anfang 2000 gegeben. Allerdings sei 2011 ein schwaches, 2012 ein intensives Flugjahr gewesen, wo das Mittel von 3000 Flügen klar überschritten worden sei. Der subjektive Eindruck der Kläger sei daher nachvollziehbar.
Aveo-Betreiber Rieß, wehrt sich gegen den Vorwurf, in Höhen von 50 Metern über Wohngebieten zu fliegen: „Das würde kein Pilot riskieren!“ Seine Fluggäste seien auch keine elitären Egoisten, sondern Flugschüler oder Leute, die sich in der Freizeit die Region von oben ansehen möchten.
Flughafen-Geschäftsführer Reiner Eismann sieht der Klage gelassen entgegen: „Wer Hubschrauber-Flüge einschränken will, muss das Bundesgesetz ändern. Davon wären dann alle betroffen.“