Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen geht gerichtlich gegen Hubschrauberflüge am Flughafen Essen/Mülheim vor. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zielt darauf ab, auf Hubschrauber dieselben Lärmschutzregeln anzuwenden wie auf Flugzeuge. Beklagt ist die Genehmigungsbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf. Setzen sich die Kläger durch, kämen weitreichende Flugverbote zum Tragen, abends und an Wochenenden. Der Flughafen sieht es noch drastischer: „Das wäre das Aus für Hubschrauber in Mülheim“, sagte Wolfgang Sauerland vom FEM-Management.

Den Klägern wäre auch das recht. „Die Situation hat sich dramatisch zugespitzt“, sagt Waldemar Nowak vom Netzwerk gegen Fluglärm. Seit 2011 hat sich die Zahl der Hubschrauberflüge auf über 4000 Bewegungen mehr als verdoppelt, gerade an Wochenenden und Feiertagen. Aus Mülheim und Essen erreichen das Netzwerk zunehmend Klagen. Von Körperverletzung ist da die Rede und von Lärmterror. Nowak versteht das gut: „Wenn sich die Leute im Garten erholen wollen, kreisen da die Krachschläger und das von morgens bis abends.“

Zudem flögen die Maschinen viel zu niedrig. Oft genug seien es 50 statt der geforderten 300 Meter. Die Bezirksregierung kann das nicht einmal lückenlos überprüfen. In einem Antwortschreiben an einen Bürger heißt es, die Luftaufsicht bestehe aus 2,5 Planstellen; mehr als Stichproben seien da nicht möglich.

Muss auch nicht, sagt der Flughafen und verweist auf eine Selbstverpflichtung. Die Firma Aveo etwa, mit Abstand der größte Anbieter, hat sich bereit erklärt, auf Rundflüge vor 8 und nach 20 Uhr zu verzichten, ebenso auf Rundflüge zur Mittagszeit, allerdings nur bei kurzen. Aveo („Helicopter sind unsere Passion“) hatte eigens den Firmensitz von Dinslaken nach Mülheim verlegt, um mit Rund-, Charter- und Schulungsflügen der Kundschaft näher zu kommen. Der Schutzgemeinschaft geht das nicht weit genug und Nowak stellt den Sinn der Flüge generell in Frage. „Für den Flughafen ist das bei Mini-Startgebühren nicht mal ein Geschäft. Das Ruhebedürfnis der Menschen wiegt da schwerer.“

Vor Gericht wird das keine tragende Rolle spielen. Da geht es um die rechtliche Gleichbehandlung von Hubschraubern und Flugzeugen. Die unterliegen je nach Lärmlast differenzierten Startbeschränkungen. Für Hubschrauber gelten keine Limits -weil Gesetzgeber und Behörden davon ausgehen, dass die Rotorflieger technisch kaum leiser zu machen sind. Fliegen oder nicht fliegen, das ist die Frage. Zu der liegen dem Gericht schon die Schriftsätze der Parteien vor, eine mündliche Verhandlung steht noch aus. Und was den Ausgang betrifft, wandelt Sauerland seufzend eine Volksweisheit ab: „Vor Gericht, auf hoher See und hoch zu Luft ist man in Gottes Hand.“