Mülheim. Der Streit um den geplanten Bau einer Moschee in Mülheim geht weiter. Nun wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erneut über die Klagen von zwei Anwohnern gegen die erteilte Baugenehmigung verhandelt. Die Bewohner des Viertels befürchten Verkehrschaos und Lärmbelästigungen.
Der Streit um den geplanten Bau eines islamischen Sozialzentrums mit Gebetsräumen an der Hohen Straße (Ecke Steinkampstraße) geht weiter. Heute wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erneut über die Klagen von zwei Anwohnern gegen die erteilte Baugenehmigung verhandelt.
Die beiden Kläger hatten ihre am 19. September - ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht - geschlossenen Vergleiche widerrufen. Diese sind damit hinfällig geworden.
Bedenkliche Genehmigung der Stadt
Die inhaltsgleichen Vergleiche, die auf Vorschlag des Gerichtes zustande kamen, sollten einen Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherren (Islamischer Kultur- und Integrationsverein, IKV) und denen der Anwohner schaffen. Die bereits vor über anderthalb Jahren erteilte Baugenehmigung der Stadt Mülheim war deshalb durch Nebenbestimmungen zur Nutzung des geplanten Neubaus ergänzt worden. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr einzuhalten sind oder zu den Betriebszeiten nur maximal 200 Leute die Räumlichkeiten nutzen dürfen (außerhalb der Betriebszeiten nur 30 Personen).
Zur Erinnerung: Ein Teil der Anwohner, die in Hoher Straße, Jäger- und Mittelstraße leben, befürchtet, dass es durch die Moschee zu großen Lärmbelästigungen und zu einem Verkehrs- und Parkchaos im kleinen Viertel kommt. Die Gegner des Bauvorhabens kritisieren auch, dass sie vor der Erteilung der Baugenehmigung weder vom IKV noch von der Stadt über das Projekt informiert wurden und finden, dass die Genehmigung bedenklich ist - z.B. wegen zu weniger Parkplätze.
Verein hofft auf Gerichtsurteil
Unzumutbaren Belästigungen vorbauen sollten die zusätzlichen Nutzungsbestimmungen, die der Vergleich vorsieht. „Darin werden alle Zugeständnisse gemacht, die denkbar sind. Wir hatten sehr gehofft, dass es bei dem Vergleich bleibt“, sagt Fatih Gügen, Sprecher des IKV. Doch es kam anders. Nur einer von insgesamt drei Klägern erkennt den Vergleich nun an. In seinem Fall ist das Verfahren damit abgeschlossen. Den anderen zwei Klägern reichten die Zusätze zur Baugenehmigung wohl nicht aus, sie wollen mehr erreichen.
Die Stadt äußert sich zum laufenden Verfahren nicht, wartet den Ausgang der heutigen Verhandlung ab. Der Islamische Kultur- und Integrationsverein hofft, dass das Gericht ein Urteil fällt - und Klarheit in die ganze Geschichte kommt. Denn: Seit Monaten liegen die Bauarbeiten an der Hohen Straße still. „Wir haben die Baugrube teilweise wieder zugeschüttet, nötige Sicherheitsvorkehrungen getroffen“, so Gügen. Räume habe die Gemeinde in Mülheim derzeit nicht. Fürs Gebet müssen die Mitglieder auf Moscheen in Nachbarstädten ausweichen.