„Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, . . .“ Wie das berühmte Zitat aus Friedrich Schillers „Wilhelm Tell“ weitergeht, ist bekannt. Wie es mit dem Bau der geplanten Moschee in Styrum weitergeht, ist im Moment hingegen nicht bekannt. Denn die ersten vorbereitenden Arbeiten wurden jäh beendet, zur Zeit ruht der größte Teil der Baustelle. Ist es im Grunde ein klassischer Nachbarschaftsstreit, wie ihn schon Schiller beschrieben hat, oder stecken doch noch ganz andere Motive dahinter?

Der Styrumer Integrations- und Kulturverein (IKV) hatte das Grundstück an der Hohe Straße erworben, um dort ein Sozialzentrum mit Gebetsräumen zu bauen. Die Stadt hatte bereits vor über einem Jahr „nach Prüfung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Baugenehmigung erteilt“, wie der Leiter des Planungsamtes, Jürgen Liebich, erklärt. Für die Verwaltung gab es keine Bedenken.

Doch das Vorhaben war von Anfang an heftig umstritten. Eine Bürgerinitiative aus Anwohnern des Viertels sieht die Ruhe durch ein womöglich hohes Verkehrsaufkommen nach Inbetriebnahme der Moschee gefährdet und bemängelt die zu geringe Anzahl von Stellplätzen. Außerdem wird die Verfahrensweise angeprangert und unter anderem kritisiert, dass die Moschee „klein gerechnet“ worden sei, um hohen Auflagen zu entgehen.

Vor dem Verwaltungsgericht ist eine Klage der Anwohner anhängig. „Es ist den Anwohnern unbenommen, diesen Rechtsweg einzuschlagen“, sagt Jürgen Liebich. Zudem hatte der unmittelbare Nachbar des Grundstücks jüngst eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass der Eigentümer IKV ein Gartenstück nicht betreten darf. Denn der Mietvertrag dieses Nachbarn beinhaltet ein Nutzungsrecht des Gartenstücks. Das Nutzungsrecht hätte vom Verein gekündigt werden müssen, was offensichtlich nicht fristgerecht geschehen und formal nicht ganz wasserdicht war. „Solche Privatverträge können und dürfen wir nicht prüfen“, erläutert Jürgen Liebich, „das ist nun ein schwebendes Verfahren im Rahmen des Zivilrechts.“ Der Eigentümer darf den Garten des Mieters nicht betreten und dieser nicht den restlichen Garten - so soll ein angeblicher Vergleich aussehen.

Als vergangenen Donnerstag mit den Bauarbeiten begonnen wurde und ein Bagger ein Stück Mauer eingerissen hatte, riefen Nachbarn schnell die Polizei und präsentierten dieser den gerichtlichen Eilbeschluss. Die Arbeiten wurden gestoppt und ruhen zu größten Teilen, sollen aber in vorbereitenden Details weitergehen. Zudem wurde angeblich von den Anwohnern auch eine Anzeige gestellt. Das womögliche Ziel, die Verzögerung der Bauarbeiten, scheint erreicht zu sein und ein Ende der nachbarschaftlichen Streitigkeiten nicht in Sicht. . .