Mülheim. . Der Einzelhandel wirft den Betreibern des Trödelmarkts am Rhein-Ruhr-Zentrum vor, durch den Verkauf von Neuwaren Privilegien zu missbrauchen. Schließlich stehe der Trödelmarkt in Konkurrenz zu dem Einkaufszentrum. Ein neues Gesetz soll den Verkauf rigoroser regeln als bisher.
Er ist der größte seiner Art in der Region: der Trödelmarkt am Rhein-Ruhr-Zentrum. Um die 400 Stände werden von im Schnitt rund 10 000 Menschen besucht, wenn er einmal im Monat sonntags stattfindet.
Dort kann man nun aber nicht nur Trödel kaufen, sondern auch Neuwaren. Darüber, ob das denn nun rechtens sei, gibt es schon seit Jahren einen Streit zwischen Einzelhandelsverband, Kirchen und Gewerkschaften auf der einen und den Marktbetreibern auf der anderen Seite. Vielleicht könnte hier bald ein Schlussstrich gezogen werden.
Gesetz für Verkauf von Neuwaren
Denn zur Zeit wird im NRW-Wirtschaftsministerium ein Gesetz vorbereitet, das den Verkauf von Neuwaren rigider regeln soll als bisher. Und das hätte für den RRZ-Markt entscheidende Folgen. Sind dort doch die Anbieter, die Neuwaren verkaufen, in der Überzahl, wie der Markt-Betreiber, die Melan GmbH, bestätigt.
Im Moment ist die Gesetzeslage noch eindeutig: Auch wenn umgangssprachlich vom Trödelmarkt die Rede ist, rechtlich lautet die korrekte Bezeichnung: Jahrmarkt. „Und auf dem dürfen auch Neuwaren verkauft werden“, sagt Bernd Otto vom Ordnungsamt
Hoffnung auf Gesetzesänderung
Nun können Gesetze aber eben geändert werden. Und genau darauf hofft nun der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes, Marc-André Heistermann. Denn er hält die bisherige Regelung für wettbewerbsverzerrend. Die Marktverkäufer würden im Gegensatz zum regulären Einzelhandel privilegiert: „Sie müssen sich nicht an die üblichen Öffnungszeiten halten und dürfen sonntags auch verkaufen.“
Einzelhändler haben diese Möglichkeiten nicht. Es gibt lediglich die sogenannten verkaufsoffenen Sonntage. Von denen können aber nur vier Stück pro Jahr in einer Stadt durchgeführt werden. „Im Gegenzug müsste also zumindest der Verkauf von Neuwaren bei solchen Märkten ebenfalls auf vier Tage eingeschränkt werden“, meint Heistermann.
Verschiedene Sichtweisen
Der Betreiber des Marktes, die Melan GmbH, sieht das natürlich anders. Mit dem Wettbewerb argumentiert allerdings deren Geschäftsführer Volker Weitz auch: „Es gilt nun einmal das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Und es gibt eben genügend Menschen, die diesen Markt besuchen wollen.“ Wenn das Verhalten der Kunden gesteuert werden soll, dann widerspricht das aus seiner Sicht den Prinzipien der Marktwirtschaft.
Und auch die Konkurrenzsituation zum regulären Einzelhandel sieht er nicht: „Zu so einem Markt gehen die Leute nicht mit klaren Kaufinteressen. Das ist nicht so, wie wenn ich eine neue Winterjacke brauche und gezielt in ein Fachgeschäft gehe. Bei dem Markt-Besuch geht es nicht nur um den Einkauf, sondern auch um die gesamte Atmosphäre. Gerade für Familien, die sich andere Freizeitaktivitäten nur schwer leisten könnten, ist das ein schöner Sonntagsausflug. Für die wäre der Verlust des Marktes auch ein kultureller Verlust.“
Und attraktiv sei der Markt letztlich auch für viele Einzelhändler: „Viele Verkäufer bei uns betreiben unter der Woche noch ein Ladenlokal. Sie nutzen den Markt, um ihren Kundenkreis zu erweitern. Die sind an einer Neuregelung nicht interessiert“, berichtet Weitz. Wie sieht das neue Gesetz aus? Heistermann will schon günstige Signale aus Düsseldorf vernommen haben, Weitz hingegen betont, noch werde beraten. Man wird sehen, wer sich besser bei den Abgeordneten vermarkten kann.