Mülheim. . Die Stadt Mülheim versucht Schadenersatz für eine der desaströsen Wetten mit der WestLB zu bekommen. Streitgegenstand ist eine Währungswette auf den Schweizer Franken, die der Stadt aufgrund der Euro-Schwäche bis Ende des Jahres laut Kämmerei rund 2,88 Mio. Euro Verlust eingebracht haben wird.

Zunächst einmal außergerichtlich versucht die Stadt aktuell Schadenersatzansprüche für eine der desaströs verlaufenen Wetten mit der ehemaligen WestLB geltend zu machen. Ihren vermeintlichen Anspruch hat sie nun über die beauftragte Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter & Collegen bei der Rechtsnachfolgerin der alten Landesbank angemeldet.

Streitgegenstand ist eine Währungswette auf den Schweizer Franken, die der Stadt aufgrund der Euro-Schwäche bis Ende des Jahres laut Kämmerei rund 2,88 Mio. Euro Verlust eingebracht haben wird. Den „CHF-Plus-Swap“, dessen Wettergebnis abhängig ist von der Entwicklung des Wechselkurses zum Schweizer Franken, hatte die Stadt im August 2007 mit der WestLB vereinbart. Für jeden Rappen, um den sich der Wechselkurs nach Überschreiten einer bestimmten Schwelle erhöht, muss die Stadt rund 51.000 Euro an den Wettgegenüber zahlen.

Die Schwelle ist lange schon überschritten. 2,88 Mio. Euro wird die Stadt bis Ende des Jahres verwettet haben. Bei absehbar weiterer Euro-Schwäche sind weitere Verluste vorprogrammiert. Die Wette läuft noch bis Ende August 2015. Vor einem Jahr hatte die Kämmerei in einem vertraulichen Papier, das der WAZ vorliegt, ein Verlustrisiko von 4,648 Mio. Euro aufgezeigt, wenn die Schweizer Nationalbank bis zum Ende der Vertragslaufzeit wie bisher einen Kurs von 1,20 CHF garantiert.

Stadt strebt außergerichtliche Einigung an

Dieses Risiko will die Stadt nun loswerden, mehr noch: Bereits entstandenen Schaden will sie von der Portigon AG als Rechtsnachfolgerin der WestLB ersetzt sehen. Sie wirft ihrer Vertragspartnerin vor, im Vorlauf des Wettgeschäftes ihre Aufklärungspflichten hinsichtlich des Wettrisikos verletzt zu haben. Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort bestätigte nun, dass die mit der Angelegenheit betraute Kanzlei Baum, Reiter & Co. gemäß Ratsbeschluss im Juli tätig geworden sei.

Zunächst versucht die Stadt, sich außergerichtlich zu einigen, um ein Prozesskostenrisiko zu vermeiden. „Auf das erste Schreiben unserer Anwälte hat die beklagte Portigon AG bisher nicht reagiert“, berichtet Steinfort. „Wir werden nun einen außergerichtlichen Güteversuch bei einer anerkannten Gütestelle unternehmen. Ein solcher Güteantrag wirke verjährungshemmend.

Ennepetal klagte erfolgreich gegen die WestLB

Signalwirkung hat ein Urteil des Landgerichtes Düsseldorf, das der Stadt Ennepetal in diesem Jahr unter anderem für einen CHF-Plus-Swap zugestanden hat, zumindest keine weiteren Verluste mehr tragen zu müssen. Sein Urteil begründete das Gericht mit einer Pflichtverletzung bei der „anleger- und objektgerechten Beratung“. Die Portigon AG hat Berufung eingelegt.