Mülheim. .

Plötzlich schellt es an der Haustür. Ursula Krämer (Name von der Redaktion geändert) öffnet die Tür. Der freundlich wirkende Dietmar T. betritt ihre Wohnung, die 80 Jahre alte Dame kennt ihn bereits von mehreren Telefonaten. Sein Anliegen: Er möchte der Rentnerin Nahrungsergänzungsmittel verkaufen. Blauäugig unterschreibt Frau Krämer einen Vertrag und bezahlt 200 Euro – sofort.

Solche Haustürgeschäfte sind keine Seltenheit. Im Vorfeld gab sich Dietmar T. laut ihrem Anwalt Jochen Bethge am Telefon mehrfach als Mitarbeiter der Universität Düsseldorf aus, um angeblich eine persönliche Umfrage durchzuführen. Nur so habe er sich überhaupt Zutritt zur Wohnung verschaffen können. Die Verbraucherzentrale bewertet diese Vorgehensweise als „besonders dreist“.

In der Wohnung verkaufte T. der Seniorin ein Mittel mit dem Namen „Chondrosamin Gelenk-Kur“ von der Firma „LoLaFe Plus“. Angeblich soll es Schmerzen lindern. Gibt man den Namen des Mittels und der Firma allerdings bei einer Suchmaschine im Internet ein, finden sich mehrere Einträge zu den Themen Kaffeefahrt und Haustürgeschäft. Was im Fall von Frau Krämer hinzukommt: Nach Angaben ihres Anwaltes hat sie beim Unterschreiben des Kaufvertrages keine Widerrufsbelehrung erhalten – sie ist in schriftlicher Form gesetzlich vorgeschrieben. Zwei Wochen hat der Käufer Zeit, das Geschäft rückgängig zu machen und sein Geld zurückerstattet zu bekommen.

Mittlerweile hat sich der Anwalt gemeldet

Anwalt Bethge versuchte Kontakt mit Dietmar T. und seiner Auftraggeberin, der Divega Vertriebsgesellschaft, aufzunehmen. Da er zunächst keine Antwort bekam, entschloss er sich gegen T. und die Geschäftsführung der Düsseldorfer Firma Strafanzeige zu erstatten. „Es geht auch darum, weitere Menschen vor diesen Geschäftspraktiken zu schützen“, sagt Bethge. Aus dem Umkreis von Frau Krämer habe er von weiteren älteren Leuten gehört, bei denen ebenfalls versucht wurde, sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen Zutritt zur Wohnung zu verschaffen.

Dietmar T. und Divega wehren sich gegen die Vorwürfe. Es habe sich um ein normales Verkaufsgeschäft gehandelt, sagt T.. Er habe sich auch nicht als Mitarbeiter der Universität Düsseldorf ausgegeben, sondern die Divega sitze lediglich in der Nähe der Universität. Die Firma beschreibt sich selbst als Institut für Senioren. Die handelsregisterliche Beschreibung lautet allerdings „Handelsvermittlung von Eisenwaren, Metallwaren und Kunststoffwaren“, so Bethge.

Mittlerweile hat sich die Firma bei dem Anwalt von Frau Krämer gemeldet – sie will die 200 Euro wieder zurückzahlen.

Vier Tipps der Verbraucherzentrale

Immer wieder fallen vor allem ältere Menschen auf Betrüger an der Haustüre hinein. Peter Lindackers von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vier Tipps, um sich dagegen zu wehren.

1. „Unterschreiben Sie auf keinen Fall etwas. Keinen Vertrag und auch keine Bestätigung, dass jemand bei Ihnen in der Wohnung war. Oft versuchen Leute eine Unterschrift zu bekommen, unter dem Vorwand, eine Anwesenheitsbestätigung für ihren Chef zu benötigen.

2. „Falls Sie doch etwas unterschreiben, dann sollten sie auf jeden Fall Kopien des Vertrages verlangen. Informieren Sie sich in aller Ruhe noch einmal über das gekaufte Produkt! Holen Sie sich Hilfe dazu und sprechen Sie mit Verwandten, Freunden, einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale über das Produkt!“

3. „Lassen Sie einen unterschriebenen Vertrag nicht einfach liegen. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sollte eine Widerrufsbelehrung unrechtmäßig fehlen, haben Sie noch länger die Möglichkeit mit Hilfe zum Beispiel der Verbraucherzentrale ihr Geld zurückzuverlangen.

4. Erkundigen Sie sich immer nach Abschluss eines Vertrages neutral über ein Produkt!