Mülheim. .
Ex-Stadtkämmerer Gerd Bultmann, unter dessen Verantwortung 2003 das millionenschwere Wettdebakel der Stadt seinen Anfang genommen hat, steht nicht länger im Visier der Staatsanwaltschaft Duisburg. Die Ermittlungsbehörde hat ihr Verfahren wegen Verdachts der Untreue eingestellt.
Im Juli 2011 hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den bis Ende 2005 amtierenden Mülheimer Kämmerer eingeleitet – im Zuge der WAZ-Berichterstattung, wie es damals hieß. Zuvor hatte die WAZ darüber berichtet, dass ihr die Stadt den Einblick in ein Gutachten ihres eigenen Rechtsamtes verwehrt hat, das auch etwaige Haftungsansprüche der Stadt gegenüber Bultmann und leitenden Beamten der Finanzverwaltung zum Inhalt haben soll. Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort hatte dazu lediglich festgestellt, dass das Rechtsamt den eigenen Mitarbeitern wohl fahrlässiges, aber nicht beamtenrechtlich zu sanktionierendes, grob fahrlässiges Handeln im Umgang mit den Wettgeschäften attestiert habe.
Stadt begründet nicht den Unterschied
Den feinen, aber gewichtigen Unterschied zwischen „fahrlässig“ und „grob fahrlässig“ in ihrer Bewertung begründete die Stadt bis heute nicht. Die vor dem Verwaltungsgericht erfolgreiche Klage der WAZ auf Akteneinsicht wartet noch auf die Berufungsverhandlung in höchster Instanz.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg kommt derweil nach 19-monatiger Ermittlungsphase zum Ergebnis, dass sich der Verdacht der Untreue gegen Bultmann nicht erhärten lässt. Einem Bürger aus Saarn, der im April 2012 in Unkenntnis der bereits laufenden Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Ex-Kämmerer gestellt hatte, schrieb die Ermittlungsbehörde: „Beweismittel, die eine bedenkenfreie Überführung ermöglichen könnten, liegen nicht vor.“
"Alle relevanten Unterlagen geprüft"
Dabei ist nicht klar, in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Auf die konkrete Nachfrage der WAZ, ob auch das stadteigene Rechtsgutachten Bestandteil der Ermittlungen gewesen ist, ging die Behörde gestern nicht ein. Sie habe aber „alle relevanten Unterlagen und Gutachten geprüft sowie Stellungnahmen der beteiligten Personen eingeholt“.
Ergebnis sei, dass der Ex-Kämmerer „und andere städtische Bedienstete“ weder durch den Abschluss der „Spekulationsgeschäfte“ noch dadurch, dass sie keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht hätten, gegen die ihnen obliegende Vermögensbetreuungspflicht verstoßen hätten. Die Zinswettgeschäfte seien zu dem Zweck, zu dem sie eingesetzt worden seien, erlaubt gewesen: Sie hätten die Zinsbelastung des städtischen Haushaltes verringern sollen. Auch wenn es anders gekommen sei, nämlich zu Verlusten in Millionenhöhe, hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Verantwortliche der Stadt „ein unerlaubtes Risiko“ unter Überschreitung ihres Ermessensspielraumes eingegangen seien.