Mülheim-Heißen.
Am Montagabend rief Hans-Otto Weiler, Anwohner an der Blumendeller Straße, in der WAZ-Redaktion an. Am Ende der Sackgasse seien auf einem Waldgrundstück, welches der Waldorf-Kindergarten der Stadt abgekauft habe, 15 von 20 Bäumen, vorwiegend Birken, zum Fällen markiert. Der Fällkran stehe schon bereit. Die Stadt sei nicht zuständig, habe Hans-Otto Weiler von seinem Namensvetter beim städtischen Umweltamt, Hubert Weiler, erfahren.
Besitzer für Artenschutz zuständig
Der Kindergarten wolle wohl das Spielgelände erweitern, vermutet Hans-Otto Weiler. Das bestätigt am Dienstag Michael Grobe, Vorstandsvorsitzender des Fördervereins des Waldorf-Kindergartens. „Wir haben das Grundstück vom Immobilien-Service der Stadt gekauft.“ Tatsächlich wurden rund 15 Bäume vom Kettwiger Baumdienst gefällt – während der Vögel-Brutzeit.
Die Birken hätten „ihr Standalter“ erreicht, hätten sowieso in den nächsten Jahren weggenommen werden müssen, so Grobe. Nun müsse man, bevor weiteres geschehe, jeden noch stehenden Baum prüfen und gegebenenfalls von Totholz befreien lassen. „Wir brauchten für das Fällen keine Genehmigung, da es ja ein Waldgrundstück ist. Da gilt die Baumschutzsatzung nicht“, erklärt Grobe. Neupflanzungen würden zukünftig noch vorgenommen.
Das Gelände sei eine Müllkippe gewesen
Außerdem sei das Gelände vorher eine regelrechte Müllkippe gewesen und man habe die Anwohner von den Plänen informiert, so der Vorsitzende. Von Artenschutzprüfungen habe man nichts gewusst.
Uwe Spelleken vom zuständigen Regionalforstamt Ruhrgebiet in Gelsenkirchen, äußert sich vorsichtig: „Es gibt bessere Zeiten, als jetzt, Bäume zu fällen.“ Der Eigentümer des Grundstücks müsse vorher sicher gewesen sein, keine artenschutzrechtlichen Vorschriften verletzt zu haben.
Abteilungsleiter Hubert Weiler von der Unteren Landschaftsbehörde erläutert die Sachlage aus Sicht des Umweltamtes. Das Grundstück sei ein Waldgrundstück. Wenn der Eigentümer dort Fällarbeiten vornehmen möchte, bedarf es keiner behördlichen Genehmigung. „Uns ist der Vorgang artenschutzrechtlich nicht bekannt. Das betrifft geltendes Bundesrecht, da muss der Eigentümer selber Sorge tragen, dass er dieses nicht verletzt.“
Wofür es nun allerdings zu spät ist. . .
Einfach mal Bäume umarmen