Mülheim. . Sieben Männer und Frauen wurden am vergangenen Samstag im “Winkhaus“ in Mülheim von der Polizei festgenommen. Sie hatten sich in dem leerstehenden Gebäude am Eppinghofer Bruch “niedergelassen“. Marco Wanicki, Besitzer der maroden Immobilie, war indes nicht sonderlich über den Vorfall überrascht.

Sonderlich überrascht oder gar geschockt ist er eigentlich nicht: Marco Wanicki hat es quasi kommen sehen, dass es rund um sein komplett verrammeltes und seit Jahren leer stehendes Haus am Eppinghofer Bruch einmal solchen Wirbel wie am Wochenende geben würde.

Da hatte die Polizei am späten Samstagabend sieben Männer und Frauen zwischen 26 und 58 Jahren aus dem Haus geholt und festgenommen. „Ich hatte das erste Mal schon ein paar Tage vorher die Polizei informiert“, erzählt Wanicki, „als ich bereits festgestellt hatte, dass dort Leute über eine Tür im Dachbalkon eingedrungen sein mussten. Da hatten die Beamten aber niemanden angetroffen.“

Die Personen, die die Polizei am Samstag erwischte, hatten sich offensichtlich gewaltsam Zugang zum Haus verschafft und sich dort schon seit Tagen „niedergelassen“. Da sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten, nahm die Polizei sie zunächst fest, zumal nach Polizeiangaben sämtliche Räume verwüstet worden oder teilweise ruiniert waren.

Zudem waren elektrische Leitungen aus der Wand gerissen und daraus das Kupfer gestohlen. Auf dem Boden hatten die Eindringlinge, die sich so gut wie überhaupt nicht in deutscher Sprache verständigen konnten, zwei offene Feuerstellen zum Kochen errichtet und ein anderes Zimmer als Toilette benutzt, obwohl überhaupt keine Toilette installiert war.

Goldene Zeiten als Szenekneipe

Das mittlerweile marode Haus hatte als „Winkhaus“ einst goldene Zeiten erlebt und war damals weit über Mülheims Grenzen hinaus als Szenekneipe bekannt. Marco Wanicki hatte das Gebäude vor zwei Jahren bei einer Versteigerung für 61.000 Euro erworben. Da hatte es schon jahrelang leer gestanden und war ziemlich vergammelt. „Ich würde hier gerne investieren und vielleicht irgendwann wieder eine Gastronomie eröffnen“, beteuert der selbstständige Kfz-Meister, aber ihm seien die Hände gebunden, „denn die Stadt hat mir eine Nutzungsbeschränkung aufs Auge gedrückt, die mir so gut wie nichts erlaubt. Ich darf nichts sanieren, nicht bewohnen oder anderweitig nutzen. Ich darf das Haus lediglich sichern und verriegeln, damit keiner hinein kommt oder die Sicherheit nicht gefährdet ist.“

Besonders ärgert Wanicki, dass die Stadt ihm mitgeteilt habe, dass er allerdings die Genehmigung zum Abriss des Gebäudes sofort erhalten würde und er dann auf dem Grundstück einen Schrebergarten errichten dürfe - oberhalb des Grundstücks gibt es übrigens bereits Schrebergärten.

Stadtsprecher Volker Wiebels bestätigt, dass wohl kaum noch etwas anderes zu realisieren sein dürfte, da die Nutzungsgenehmigung für das Gebäude schon so viele Jahre erloschen sei. „Der Besitzer muss eine neue Baugenehmigung haben.“ Doch nach § 35, Absatz 1 des Baugesetzbuches sei künftig wohl nur noch eine Grünfläche machbar.