Mülheim. . Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht wurde am Donnerstag ein verzwickter Fall verhandelt. Geschätzter Streitwert: gerade einmal 5000 Euro. Es geht um das ehemalige Winkhaus, das fast jeder in Mülheim kennt.

Eppinghofer Bruch 106 – zu „Winkhaus“-Zeiten eine erstklassige Adresse für junge Szenegänger. Doch das ist lange vorbei: Zuletzt war der vergammelte Leerstand als illegale Müllhalde und Übungsfläche für Graffiti-Dilettanten verrufen. Die Stadt hat das Haus abgeschrieben und streitet mit dem jetzigen Eigentümer sogar vor Gericht.

Rolf Kunka, 40 Jahre alt, Diplom-Sozialpädagoge aus Hagen, hat das überschuldete Grundstück Ende 2009 im Zuge einer Zwangsversteigerung erworben, nachdem der frühere Besitzer 2003 verstorben war und die Erben es ausgeschlagen hatten. Auf 5000 Euro wurde der Verkehrswert festgesetzt, Kunka zahlte schließlich 110.000.

Nutzung als Wohngebäude wurde untersagt

Seine Idee war, das Gebäude umzubauen zu einer Sport- und Freizeiteinrichtung: „Ich bin Judo- und Jiu Jitsu-Trainer. Es sollte eine Art privates Jugendzentrum werden.“ Wurde es nie. Bei einer Ortsbesichtigung entdeckten Behördenvertreter im Sommer 2010 Gardinen an den Fenstern und Kunkas Name am Klingelschild. Am 20. Juli 2010 bekam der Hausherr eine Ordnungsverfügung, in dem ihm die Nutzung als Wohngebäude untersagt und ein Zwangsgeld von 1000 Euro angedroht wurde. Was das Verwaltungsgericht Düsseldorf wenig später in einer Eilentscheidung bestätigte, von der es am Donnerstag jedoch Abstand nahm.

Dass das Haus laut Flächennutzungsplan im (grünen) „Außenbereich“ liegt, spielt dabei keine Rolle. Um einen möglichen Bestandsschutz geht es, den die Stadt bestreitet. Es sei zu verfallen, keine Baugenehmigung vorhanden.

Verwaltungsgericht hob Ordnungsverfügung auf

Das Verwaltungsgericht argumentiert anders. In den Versteigerungsakten fand es zwei Sachverständigengutachten, von 2006 und 2009. Im älteren heißt es: Das Bauamt gehe davon aus, dass das Gebäude sowie die Wohnung Bestandsschutz genießt. Zudem, so das Gericht weiter, habe das Haus bis 2009 zwar einen „massiven Niedergang“ erlebt, doch seien die geschätzten Wiederherstellungskosten mit 125.000 Euro immer noch deutlich geringer als die einer Neuerrichtung: laut Gutachten 474.000 Euro.

„Die Frage des Bestandsschutzes muss neu geklärt werden“, stellte der Vorsitzende Richter, Dr. Gerd-Ulrich Kapteina, fest. Das Gericht hob die Ordnungsverfügung auf, weil sie „Ermittlungsfehler“ enthalte, das Verfahren wurde eingestellt. Die Stadt Mülheim muss nach dieser Rüge neu recherchieren.

„Meine berufliche Existenz ist mittlerweile zerstört“

Rolf Kunka sagt, er würde am Eppinghofer Bruch ab und zu übernachten: „Ich will den Eindruck erwecken, dass das Haus bewohnt ist. Seitdem wurde kaum noch Müll abgeladen, es gab keine Schmierereien mehr.“ Aber inzwischen hat er ein anderes Problem: Er kann die 110.000 Euro nicht aufbringen. Seine Finanzierung wackelt, was er auf die unklare Rechtslage schiebt. „Meine berufliche Existenz ist mittlerweile zerstört.“

Sollte sein Anwesen doch Bestandsschutz genießen, etwa als Gaststätte mit angeschlossener Wohnung, so wird es wenigstens zu besseren Konditionen wieder los. Möglich dass dem alten Haus bald wieder eine Zwangsversteigerung bevorsteht.