Mülheim. .

Der Mieterschutzbund kritisiert die Änderung des Mietrechts, die Donnerstag im Bundestag mehrheitlich beschlossen wurde.

Erst drei Monate nach Beginn

Demnach soll ein Mieter erst drei Monate nach Beginn energetischer Sanierungsarbeiten Mietminderungen geltend machen dürfen. „Das ist für die Mieter ein sehr nachteiliger Beschluss“, sagte Harald Bartnik, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes Mülheim und Umgebung eV., zu dem auch Essen und Oberhausen gehören.

Wenn ein Gerüst vor dem Haus steht, weil die Fassade gedämmt wird, muss die Belastung für die Mieter nicht unbedingt dramatisch sein. Harald Bartnik beschreibt aber ein Szenario, bei dem Mieter bei Lärm und Dreck in einer Wohnung sitzen, die komplett saniert wird mit Heizung, Fenstern, Bädern, möglicherweise im Winter. „Dann leben die Leute in einer Riesenbaustelle mit einem Dixiklo im Hof.“ Bei Großvermietern habe er so was schon erlebt.

Mit Mietminderung fehle ein Druckmittel

Wenn mit der Mietminderung künftig ein „Druckmittel“ fehle, könnten sich manche Vermieter auch schon mal drei Monate Zeit mit den Sanierungsarbeiten lassen, befürchtet er. Harald Bartnik bezweifelt, dass die Einschränkung des Rechts auf Mietminderung für die Vermieter ein Anreiz sei, verstärkt energetisch zu sanieren, wie es der Gesetzgeber anstrebt. Diese Änderung ist seiner Ansicht nach „völlig ohne Not – und ohne Effekt.“

Die Begrenzung der Mieterhöhungen auf 15% (bisher 20%) alle drei Jahre sieht der Mieterschützer grundsätzlich als Vorteil – aber vor allem für Großstädte wie Köln oder Düsseldorf. In Mülheim gebe es zwar Gegenden, wo „teilweise schon Düsseldorfer Verhältnisse“ herrschten, aber man finde auch noch klassische mittlere Wohnlagen. „Es gibt noch gute und bezahlbare Wohnungen in Mülheim“, sagt Harald Bartnik.