Mülheim. Seriosität ist ein großes Pfund, mit dem ein Makler wuchern kann. Doch nach einem Urteil des Frankfurter Amtsgerichts sind wahre Angaben bei der Größe der Wohnung durch den Makler nicht bindend. Der örtliche Mieterschutzbund gebietet deshalb Vorsicht bei der Wohnungssuche.

Wer von einem Makler eine 85 Quadratmeter große Wohnung vermittelt bekommt, sollte zukünftig lieber selbst noch einmal nachmessen.

Das Frankfurter Amtsgericht hat nun geurteilt, dass Angaben von Immobilienmaklern zur Größe einer Mietwohnung grundsätzlich nicht bindend seien. Wenn also in einer Annonce eine Quadratmeter-Angabe steht, im Mietvertrag aber kein Hinweis auf die Wohnungsgröße enthalten ist, gilt nur der unterschriebene Vertrag. Eine Mietminderung auf Grund einer Falschangabe ist durch das Urteil ausgeschlossen.

Angaben überprüfen

„Ich rate deshalb generell zur Skepsis“, betont Harald Bartnik vom örtlichen Mieterschutzbund vor diesem Hintergrund. Und die könne man sich auf dem hiesigen Wohnungsmarkt auch durchaus leisten. „Anders als in Köln oder München gibt es hier nämlich ein Leerstand-Problem. Außer bei wirklich außergewöhnlichen Objekten besteht eigentlich nie der Zwang, sich sofort entscheiden zu müssen.“ Die Interessenten würden in Oberhausen nicht Schlange stehen. „Ich rate daher dazu, sich Zeit zu lassen und nach bestimmten Kriterien die Angaben zu überprüfen“, so Bartnik. (siehe Kasten)

Genau hinsehen – dazu rät auch Stefan Pásztor, Vorsitzender des örtlichen Bezirksverbandes des Ringes Deutscher Makler. „Wer einen Makler einschalten will, sollte dessen Seriosität vorher überprüfen.“ Also am besten vorher das Maklerbüro aufsuchen und auf das das eigene Bauchgefühl vertrauen. „So ein Fall wie dieser würde bei einem Mitglied unseres Verbandes nicht vorkommen“, betont der Standesvertreter.

Viele unprofessionelle Makler im Geschäft

Laut Pásztor würden aber auch eine Menge unprofessionelle Makler im Geschäft mitmischen. „Die machen das dann vom Wohnzimmer oder der Küche aus.“ Die Mitglieder seines Verbandes hingegen hätten gemeinhin eine Ausbildung als Immobilienkaufmann.

„Bei uns gehört dazu, dass wir uns sowohl unserem Auftraggeber als auch dem Mieter beziehungsweise Käufer verpflichtet fühlen.“ Allerdings gibt Pásztor zu, dass vielen seiner Kollegen manchmal die Zeit fehle, alle Informationen, die sie von ihren Auftraggebern erhalten, auch zu überprüfen. Gerade im Hinblick auf die Quadratmeter.

Wohnungsgröße kann variieren

Die Interessengemeinschaft der privaten Haus- und Wohnungseigentümer, „Haus und Grund“, rät ihren Mitgliedern, in Mietverträgen keine genaue Quadratmeterzahl anzugeben. „Durch Umbauten oder Änderungen bei der Bemessungsgrundlage kann die Wohnungsgröße variieren“ so Jochen Schütz, der Geschäftsführer von Haus und Grund in Oberhausen.

Er meint: „Es kommt doch nur darauf an, ob die potenziellen Mieter sagen, in diese Wohnung passen wir rein und wir können uns das leisten. Die Quadratmeterzahl spielt dafür doch überhaupt keine Rolle.“