Mülheim. .

Das vor einigen Wochen vom Bundestag beschlossene neue Meldegesetz (das erst noch durch den Bundesrat muss) hat schon für viel Wirbel gesorgt. Denn der Passus, dass die Übermittlung der Daten nur dann zulässig ist, wenn der Betroffene zuvor auch schriftlich eingewilligt hat, soll künftig wegfallen. Datenschützer fürchten unter anderem noch mehr Werbepost im Briefkasten. Bürger fürchten um die unkontrollierte Weitergabe ihrer Daten. Nachgefragt bei Reinhard Kleibrink, dem Leiter des Bürgeramtes.

Wie haben die Mülheimer Bürger reagiert?

Reinhard Kleibrink: Die Bürger sind durch die Berichterstattung in den vergangenen Wochen schon sehr stark sensibilisiert worden. Wir haben das an einer signifikanten Erhöhung der Anträge auf eine Übermittlungssperre gemerkt.

Nennen Sie doch mal ein paar Zahlen...

Kleibrink: Allein im Juli hatten wir 250 Anträge auf Übermittlungssperren. Zum Vergleich: Von Januar bis Juni waren es im Schnitt 150 im Monat. Zudem kam es zu zahlreichen telefonischen oder persönlichen Anfragen. Viele Bürgerinnen und Bürger wollten sich über die geplanten Änderungen sachkundig machen.

Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen Übermittlungs- und Auskunftssperre?

Kleibrink: Bei der Übermittlungssperre werden Ihre Daten nicht weitergegeben, außer an Behörden wie etwa die Polizei, an Sozialbehörden, oder an Privatpersonen mit einem berechtigten Interesse. Auskunftssperre bedeutet hingegen, dass wir die Daten grundsätzlich sperren – außer für Behörden – wenn eine besondere Gefährdungslage für einen Bürger, eine Bürgerin vorliegt. Die Daten werden dann nur nach Rückfrage an private Personen oder Organisationen weitergegeben.

Wie viele Menschen betrifft das in der Stadt?

Kleibrink: Wir haben zurzeit etwa 500 Fälle in Mülheim gespeichert. Eine Auskunftssperre muss beantragt werden. Wir prüfen dann, ob ein berechtigtes Interesse besteht.

Die Sorge der Leute angesichts des geplanten Meldegesetzes können Sie nachvollziehen?

Kleibrink: Ja. Ich selbst werde jetzt auch einen Antrag auf Übermittlungssperre stellen.

Ich kann aber die Bürgerinnen und Bürger beruhigen: Dieses Gesetz wird in dieser Form so nicht kommen. Selbst die Bundesregierung, die es eingebracht hat, hat schon Bedenken geäußert. Dieser umstrittene Passus wird sicher noch modifiziert oder ganz gestrichen werden.

Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Gesetz so nicht kommen wird, dass also Verlage oder Adressbuchverlage plötzlich die Daten von den Meldeämtern erhalten.